1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
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Test: Tauschbörsen-Software

Discussion in 'Ihre Meinung zu Artikeln auf pcwelt.de' started by Megapain, Nov 17, 2003.

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  1. Dammpfwallze

    Dammpfwallze Megabyte

    Ja und dann gibt es da noch den schönen §108b.
    Laut §108b UrhG ist eine Strafverfolgung im "privaten Bereich" ausgeschlossen. Daher kann man sich z.B. beim Filesharing nicht strafbar machen.
    Die "Schadensersatzforderungen" sind ausgeblieben. Wer sich damit noch nach über 5 Jahren Filesharing noch Angst einjagen lässt, ist selber schuld.
    Und wer es wieder mal besser wissen will soll mir mal paar Urteile nennen.

    Gruss Mario
     
  2. Delta9

    Delta9 Byte

    Daran hat das neue UrhG nichts geändert.

    Ganz im Gegenteil: durch das Umgehungsverbot (Kopierschutzmaßnahmen) gemäß § 95 UrhG, ist es noch unwahrscheinlicher geworden, daß das Anbieten und das Herunterladen von urheberrechtlichen Dateien legal ist.
     
  3. murkelmops

    murkelmops Byte

    hmmm .... gibt es nicht ein NEUES Gesetz? Auf dem angegebenen juristischen Link geht es noch um das alte ... Nach dem neuen Recht kann man froh sein, wenn man noch ungestraft ein Buch lesen darf. :bet:
     
  4. rzwo

    rzwo Kbyte

    Eine möglicherweise angebotene "illegale" Kopie wird aber nicht dadurch legal, weil der Empfänger der Kopie nicht weiß, daß es keine legale Kopie ist.

    Ebensowenig wird ein Käufer eines gestohlenen Autos,
    nicht Eigentümer dieses Fahrzeugs, nur weil er nicht wußte, das es gestohlen wurde.

    Have a nice day,
    René.
     
  5. Delta9

    Delta9 Byte

    Das sind Juristen aber ganz anderer Meinung: http://www.internetrecht-rostock.de/mp3-recht.htm

    (s. auch Beitrag)
     
  6. Gast

    Gast Guest

    das ist vollkommen korekt !!! hier wird aber von ner Kopie ausgegangen D.h. das das Original da sein muss.

    Auf diese texte kann man sich sicherlich nicht berufen wenn man MP3`s runterläd
     
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