1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
    Dismiss Notice

Urheberechtsverletzung - was nun ?!?!

Discussion in 'Sonstige Online-Themen' started by cj35, Jan 23, 2003.

Thread Status:
Not open for further replies.
  1. cj35

    cj35 Byte

    Hallo Leute, habt ihr schon Erfahrungen mit sowas gemacht ?

    Ein Journalist will von mir Schadenersatz wegen Bildern die auf meiner Homepage sind - aber wie kann er beweisen das es seine Bilder sind bzw. kann er sofort Geld dafür verlangen ?

    Die Bilder habe ich irgendwann mal von einer anderen Homepage wo natürlich kein Urheberrecht verzeichnet war und nun das ?

    Wäre dankbar für jede Hilfe vor allem realistischer und praxisbezogener Art - Danke und Gruss Jörn
     
  2. cj35

    cj35 Byte

    So ich war nun persönlich bei einem Internetrecht-Anwalt und habe mich diesmal ausführlich beraten lassen (kostet einiges aber das geht schon in Ordnung).
    Die Forderung ist nach seiner Meinung auch viel zu hoch und so werde ich einen geringeren Anteil überweisen und dann mal schauen - 1. ist eine gewissen Entschädigung damit abgegolten und 2. ist der von mir verursachte Schaden gering und die "Vermarktung" nur privat.
    So viel dazu . . .
    Mal schauen wie es weitergeht . . .
    [Diese Nachricht wurde von cj35 am 01.02.2003 | 20:20 geändert.]
     
  3. Applefan

    Applefan Byte

    Vorsicht! Für Bilder-Nutzung gibt es mehrere Möglichkeiten: Einmal- Mehrmal-Nutzung, Nutzung nach Auflagenstärke, nach Verbreitungsgebieten usw. Du kannst also nicht pauschal sagen, dass er seine Rechte damit abgegeben hat. Aber trotz allem hast du und auch der "Berater" recht: Erst mal soll der Journalist hieb- und stichfest beweisen, dass er der Rechte-Inhaber ist. Denn hier liegt schnell der Verdacht nahe, dass irgendwelche dubiosen Personen die privaten Home-Pages abgrasen und bei jedem erstmal pauschal behaupten, sie wären die Inhaber irgendwelcher Bilder. Das erinnert übrigens sehr an die Abmahnvereine. Da geht es auch nach dem Motto: Viele angreifen, irgend ein paar Idioten werden schon zahlen, und sei es nur, weil sie es mit der angst bekommen. Lässt man es aber drauf ankommen, passiert meistens nix mehr!
     
  4. Was der Kollege unten schreibt ist korrekt, ich hatte mal eine private Homepage zum thema Motorsport. Da habe ich auch bilder aus Zeitschiften etc. veröffentlicht. Ich habe mich allerdings bei der Betreffenden Zeitschrift informiert und bekam eine problemlose Zusage, das ich Bilder aus der Zeitschrift einscannen und auf meiner Seite veröffentlichen darf. Die Foto-Journalisten hatten mit dem Verakuf der Bilder ihre Rechte mitverkauft. Das einzige was ich nicht durfte, ist Geld mit der Seite verdienen. was ich aber auch nicht getan hatte, da ich noch nicht einmal werbung auf meiner Seite hatte. Die haben mir nur nahegelegt das ich nach möglichkeit nen link auf deren Hompage machen könnte. Das war aber keine bedingung, sondern nur eine bitte, da ich damals ne menge zugriffe auf meiner Seite hatte.
    Als ich einige Zeit später dann mal einen Intenet-Shop eröffnet habe, habe ich mir von jedem Hersteller per Email eine Freigabe geholt das ich deren Logos und ggf. Produktabbildungen bei mir verwenden darf. Das war bei keinem ein Problem, da die dadurch ja nur Werbung für ihre eigenen produkte hatten.

    mehr als 2000,- Euro, für 2 Bilder sind der absolute Hammer. Vorausgesetzt das dieser Fotograf die Billder ja schon mal auf irgendeine Weise veröffentlicht hat, und damit wahrscheinlich auch Geld verdient hat, ist die Frage tatsächlich ob er überhaupt noch Inhaber der Rechte ist. Wenn nicht versucht Dich da jemand gewaltig ab zu zocken. Die Frage die man dem Guten Mann mal stellen sollte, ist wie seine Bilder denn ins Interent gekommen sind??? Hat er sie selber auf der eigenen Hompage verööfentlicht, oder hat er sie an eine andere Homepage verkauft, oder eine Zeitung oder wie? Wenn er sie nicht auf der eigenen Hompage selbst veröffentlicht hat. liegt der Verdacht nahe das sie ihm schon nicht mehr gehören (siehe oben)

    Daher kann ich mich nur anschliessen und erneut sagen, nimm dir die Zeit und kläre das ab.

    Gruß
    Berater
     
  5. RaBerti1

    RaBerti1 Viertel Gigabyte

    ... und ändere unverzüglich Deine Homepage! Bilder raus! Neue Bilder vor der Veröffentlichung checken! Notfalls selber welche machen oder vom Hersteller Erlaubnis erbitten.

    Oben stand noch was von "Wasserzeichen". Wenn denn das Bild auf elektr. Wege auf Deine HP gerutscht ist, ist das möglich. Aber eingescanntes hat sowas normalerweise nicht (Du hast dazu -soweit ich das verfolgt hab- nix geschrieben). Die Frage nach der Berechtigung des Journalisten ist durchaus richtig. Selbst wenn er ein Wasserzeichen kennen sollte, heißt das aber noch nciht, daß er auch Inhaber der Urheberrechte ist. Und wenn er die Fotos zB an eine Zeitschrift verkauft hat, dann hat er damit idR auch die Rechte am Foto verkauft.

    Prüfen lassen!

    MfG Raberti
     
  6. vengeance

    vengeance ROM

    Das kann Dir leider keiner sagen, wie die Sache dann aussieht, wenn es anwaltlich zur Sache geht. Im Prinzip sind es drohgebärden die angewandt werden und solche Leute, ob im Recht oder nicht, damit Geld verdienen... Viel Geld!. Die Schuldfrage ist auf jeden Fall geklärt und Du kannst nur noch versuchen die Höhe der Forderung zu drücken. Es ist ein Rechenexempel. Mein Streitwert lag bei rund 5.000 EUR (zzgl. MwSt). Mit Anwalt und aussergerichtlicher Einigung musste ich gesamt 3.000 EUR bezahlen. Mein "Vergehen" (wobei ich nichts dazu konnte, aber das ist eine andere Geschichte) war weitaus höher, als das von Dir. Wenn der Mensch 2.000 EUR von Dir verlangt für zwei Bilder, dann ist das mehr als unverschämt und bedarf mit Sicherheit einer anwaltlichen Klärung! Was ich Dir zudem mit der Werbung sagen wollte war, dass bei einer privaten Internetseite ohne kommerzielle Nutzung eine rechtliche Grauzone vorliegt und der Kläger seine Forderungen zurücksetzen muss. Mein Tipp ist aber, dass Du Dich da umgehend um die Sache kümmern solltest!
     
  7. cj35

    cj35 Byte

    Natürlich war die Nutzung von mir nur privater Natur aber laut Urheberrechtsgesetz habe ich einen Verstoß begangen und eine Schuldfrage gilt es nicht mehr zu klären.
    Als erstes geht es mir darum nicht zuviel Geld los zu werden und wenn es vor Gericht geht dann bekommt er eh Recht und ob das Gericht die Höhe der Forderung in Frage stellt - ich weiß nicht was ich machen soll denn bei einem 12-Stunden-Arbeitstag ist nicht viel Zeit um sich intensiv darum zu kümmern außer mal zu telefonieren - auf der anderen Seite, wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit das ich nur mit einer Unterlassungspflicht daraus komme.
    Was kommt denn auf mich zu wenn er die Angelegenheit zu einem Anwalt gibt - was geschieht dann ?
    Strafanzeige, mehr Kosten, Gerichtsverhandlung oder wie ?
     
  8. vengeance

    vengeance ROM

    Hallo, ich bin neu hier in dem Forum, aber "beobachte" einige Threads schon seit längerer Zeit. Dazu gehört sicherlich auch dieses Thema hier.

    Nun, mit dem Thema Urheberrechtsverletzung habe ich vor gut 1 1/2 Jahren auch so meine leidlichen Erfahrungen sammeln müssen. Ich war zu dem Zeitpunkt Besitzer einer ziemlich erfolgreichen Internetseite zum Thema Funsport. Es wurden mir über verschiedene Funsportarten in regelmässigen Abständen Artikel per Email von registrierten Usern zugesandt. Eines schönes Tages hatte ich eine schriftliche Abmahnung nebst Schadensersatzforderungen einer anderen Funsportseite in meiner Post. Zudem eine Strafanzeige. Streitwert lag bei 5.000EUR. Die "gegnerische" Interseite" warf mir vor Texte und Bilder entwendent zu haben, ohne auf den Urheber hingewiesen zu haben. Ich habe meinen Anwalt eingeschaltet (übrigens ein "Kumpel" von mir -> Ohne Rechtsschutzversicherung) und lies dies Sache prüfen. Es handelte sich um eine private Seite und naiv wie ich war, dachte ich, ich würde ohne Schaden aus der Sache rauskommen.

    Ich mache es kurz: Wenn Du auf Deiner Seite Werbung irgendwelcher Art auch immer hattest und somit ein "Einkommen" wie hoch auch immer hattest, dann sieht es schlecht aus! Dann ist es nämlich eine kommerzielle Seite und Du kommst aus der Nummer nicht mehr raus! Mein Tipp: Schalte einen Anwalt ein und lass die Sache prüfen - Schei... auf das Geld für den Anwalt! Meistens sind solche Schadensersatzforderungen völlig überzogen.

    Hier noch die Auflösung meines Falles: Anwaltskosten des "befreundeten" Anwalts = 1.200 EUR. Schadensersatzfoderungen gegnersche Internetseite 1.800 EUR. Gesamt also: 3.000 EUR! Es lief auf einen Vergleich raus und da sahnt der Anwalt richtig ab...

    Sorry für den langen Thread... Halte mich über Deine weiteren Schritte mal auf dem Laufenden!

    Gruß...
    Peter
     
  9. cj35

    cj35 Byte

    Naja ich weiß nicht ob ich das Risiko eingehen möchte und eventuell doch nix zu meinem Gunsten geschieht - die Forderung beträgt für 2 Bilder über 2.000,- € , das klingt auch für mich sehr hoch wobei er mir einen 50 % Erlass zugesichert hat den ich mir noch schriftlich bestätigen lasse, weil wir uns dann wohl doch telefonisch gut verständigt haben oder weswegen auch immer.
     
  10. Hallo,

    wenn die Forderung wirklich so hoch ist, würde ich auf jeden Fall vom Anwalt mal prüfen lassen ob die Höher der Forderung gerechtfertigt ist. Sicher gibt es da Spielräume. Und für mich sieht das so aus als ob sich da jemand (Der Journalist) einfach nur bereichern will. Für ein "illegales" Foto bei einem nicht vorbestraften, kommst Du evtl. mit einer Verhandlung und Urteil billiger Weg als so.

    Aber lass das auf jeden Fall prüfen, da wir jan icht wissen um Wieviel Geld es geht.
    Ein Gericht geht ja in so einem Fall auch auf die Umstände dieses Verstosses ein. Eine Strafrechtlich Weisse Weste ist sicher Hilfreich, auch wird ein Gericht sicher Unterscheiden ob man so ein Bild nur auf der privaten Seite verwendet hat womit kein Geld verdient, oder ob man das Bild auf einer Gewerblichen Seiter veröffentlicht hat.

    Also sehr viele Faktoren die für oder gegen Dich sprechen können. Aber, ich weiss jan icht ob Du Rechtschutzversichert bist, geh zum Anwalt. Selbst wenn Du nicht versichert bist, ein erstes Beratungsgespräch kostet nicht so viel wie häufig vermutet wird.

    Diese Vorgehensweise würde ich ab einer Forderung von 400 Euro wirklich Empfehlen.

    Laß Dich nicht abzocken, auch wenn Du einen Fehler gemacht hast.
    Steh zu dem Fehler und versuch da so günstig wie möglich rauszukommen.

    Sagen wie mal so, wenn der Junge 100-200 Euro will, dann zahl und hak das Geld unter Lehrgeld ab. Aber lass Dir schriftlich geben das Die Sache denn erledigt ist. Nicht das der in nem halben Jahr wieder ankommt wenn er wieder Geld braucht. Erst Erklärung dann Kohle.

    Viele Grüße
    Berater
     
  11. cj35

    cj35 Byte

    Uuuups da war ja noch ein Beitrag ;--)

    Wie schon gesagt ist in der Richtung nix mehr zu machen - aber für das Urheberrecht an sich muss man auch nichts zahlen jedoch für den Verstoss und das liegt im Ermessen der Urhebers - so oder so ähnlich nachzulesen im "Urheberrechtsgesetz".
     
  12. cj35

    cj35 Byte

    Hi Leute - also die Schadenersatzforderung ist sehr hoch (für meine normalmenschlichen Ansichten) und nach Prüfung ist das auch alles wasserdicht.

    Bei unserem ersten telefonischen Gespräch war er sehr aufgebracht das jemand seine Arbeit missbraucht und da war nix mit Einigung, beim zweiten Gespräch war es schon ruhiger aber seine Einstellung dazu ist nunmal das er (berechtigt) Entschädigung haben möchte und somit führt da kein Weg lang.

    Der Versuch über Beziehung oder sonstwas würde nur unnötig Zeit und Geduld kosten die ich nicht habe und in der ich keine reelle Chance sehe.

    Jaja so ist das mit den Jugendsünden - obwohl mich das in einen halben finanziellen Ruin stürzen wird muss ich da durch.
     
  13. phaidos

    phaidos Kbyte

    RE: HutzelMutzel

    > Entweder verkehrst du in Kreisen, wo das "normal" ist

    Das hat mit den Kreisen, in denen ich verkehre gar nichts zu tun.
    Aber wenn ich z.B. mit meinem Chef darüber spräche, würde mir der Firmenanwalt mit Sicherheit einige Tipps geben können, ohne mir in die Tasche zu greifen. Ich weiss ja nicht, wie dein Verhältnis zu deinem Chef ist, oder ob du noch Schüler bist etc.

    Franz
     
  14. "Vieleicht kann auch ein befreundeter Anwalt (Irgenwie über drei Ecken kennt jeder einen, Freunde der Eltern, oder im Betrieb) die Sache wieder einrenken."

    Entweder verkehrst du in Kreisen, wo das "normal" ist oder du bist sehr naiv.
    Ich z.B. kenne keinen Anwalt privat so gut, dass der mir mal so eben ohne Honorar beisteht.
    Und kennen... was ist das schon. Das möchte ich mal sehen, dass mir ein Anwalt ohne Kohle hilft, den ich NUR über drei Ecken kenne.
    Da müsst ja kein Mensch mehr eine Versicherung haben und die Anwälte wären arbeitslos.

    Naja, aber deine Kreise sind halt nicht meine. *g*
     
  15. c62718hris

    c62718hris Megabyte

    Ich habe mir das ganze mal durchgelesen und bin auch der Meinug, wenn Du die Möglichkeit hast. Setzt Dich mit den Jornalisten in Verbindung. Meine Meinung ein paar nette Worte so nach dem Motto:

    Klar ich habe falsch gehandelt, da gibt es nichts zu rütteln dran, nur hatte ich versäumt...

    das tut keinemn weh. Und wenn nicht der Jornalist direkt die Forderung an Dich gestellt hat, sondern einer der vielen Anwälte die im Internet immer wieder nach Abmahnbaren "Vergehen" suchen. Kommt es vielleicht noch zu einer Einigung. Denn keiner muß sich für sein Urheberrecht bezahlen lassen.

    Gruß
    Christian
     
  16. Hallo,

    was will der denn von Dir haben? Da würde ich im Zweifelsfall mal prüfen ob die Forderung auch gerechtfertigt ist. Es gibt schliesslich Grenzen.

    Aber auf jeden Fall bist Du erstmal angeschmiert.

    Hast Du Dich denn mal versucht mit Ihm dahingehend zu einigen das Du ihm eine Unterlassungserklährung gibst und das Bild von der Seite nimmst?

    Vielleicht reicht ihm das ja schon.

    Gruß
    Berater
     
  17. phaidos

    phaidos Kbyte

    Hallo Jörn
    Die Reaktion des "Journalisten" ist meiner Meinung nach, gelinde ausgedrückt, übertrieben.
    Wenn zwischen euch noch keine harten Worte gefallen sind, kannst du\'s vieleicht noch ausbügeln ohne dich erniedrigen zu müssen.
    Vieleicht kann auch ein befreundeter Anwalt (Irgenwie über drei Ecken kennt jeder einen, Freunde der Eltern, oder im Betrieb) die Sache wieder einrenken.

    Ich wünsche dir viel Erfolg dabei.

    Franz
     
  18. cj35

    cj35 Byte

    Naja es ist eine einfache Sportwagenfotografie die irgendwie den Weg ins Internet / private Homepages geschafft hat, natürlich ohne Copyright bzw. Urheberrechtshinweis und jugendlich leichtsinnig wie man ist/war muss ich das nun bereuen.

    Trotz meiner Unwissenheit lerne ich nun aus dem Fehler - ich lasse mir jetzt die Richtigkeit des Urheberrechtes an Hand der Negative beweisen und dann gehts ans bezahlen.

    Aber trotz der "psychologischen Hürde" ist man nicht vor Strafe bzw. Verfolgung schützt, so ist das nunmal - naja danke auf jeden Fall ich war mir bisher nicht bewusst das dies solche Folgen haben kann.
     
  19. phaidos

    phaidos Kbyte

    Hallo Jörn

    > Aber muss derjenige nicht auch erstmal beweisen ...

    Bilder, besonders wenn sie gut sind, also z.b. künstlerisch wertvoll, haben in der Regel ein unsichtbares Wasserzeichen integriert.

    Nun zum Urheberrecht:

    Alles was jemand im Internett (ja, sehr nett) veröffentlicht - also auch der Quellkode der Seiten selbst, ist implizit urheberrechtlich geschützt - auch wenn das nicht ausdrücklich gesagt wird.
    Die Copyright-Angaben, die du meist auf den Seiten findest, sind rein rechtlich überflüssig. Sie stellen nur eine psychologische Hürde dar.

    Gruß, Franz
     
  20. cj35

    cj35 Byte

    In der Praxis bedeutet dies ja das Millionen Urheberrechtsverletzungen im Internet herumschwirren, womit ich mich nicht von meiner Tat freisprechen möchte aber leider ist dies ja so.

    Das gute Internet - offen für alles und vor allem für viele Wege.
     
Thread Status:
Not open for further replies.

Share This Page