1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
    Dismiss Notice

Urheberechtsverletzung - was nun ?!?!

Discussion in 'Sonstige Online-Themen' started by cj35, Jan 23, 2003.

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  1. cj35

    cj35 Byte

    Ja das dachte ich mir schon - leider im jugendlichen Übereifer gehandelt und nicht nachgedacht, naja aus Fehlern lernt man oder wie war das.

    <B>Aber muss derjenige nicht auch erstmal beweisen das er das Urheberrecht besitzt ? - Und wenn wie ?</B>

    Im Moment geht ja noch nix über Anwalt bzw. Gericht (Strafanzeige) - doch wenn würde das ja die Kosten nur erhöhen.
    [Diese Nachricht wurde von cj35 am 23.01.2003 | 00:47 geändert.]
     
  2. Gast

    Gast Guest

    Du hast schlechte Karten. Dass du die Grafiken von einer anderen HP ohne Urheberrechtsangaben hast, ist leider keine Entlastung für dich, denn du musst grundsätzlich davon ausgehen, dass JEDE Grafik einem Urheberrecht oder Copyright unterliegt, ES SEI DENN, dass dies AUSDRÜCKLICH NICHT so ist. In dem Fall müsstest du auch noch beweisen können, dass besagte HP dies behauptet habe. Bei Erfolg hättest du im guten Glauben gehandelt, was die Strafe vermutlich verringern würde (IANAL).
     
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