1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
    Dismiss Notice

www.pearl.de/

Discussion in 'Erfahrungen mit Firmen' started by Zockmania, Feb 1, 2008.

Thread Status:
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  1. Zockmania

    Zockmania ROM

    Bin auch bei Pearl Kunde. Und sehr zufrieden.
    Schnelle Lieferung und das Preis-Leistungs Verhältnis
    ist auch ganz ok.
    (abgesehen von Computer Hardware, dafür gibts Alternate)
    Das was manch einer hier schreibt kann ich nicht nachvollziehen.

    Was den Bankeinzug angeht, hallo???
    Ich bin kein computer crack, aber Bankdaten in seinem Kunden-Account im Internet
    zu ändern dafür brauch man nicht Informatik studiert zu haben, geschweige den geld für
    Telefonate auszugeben.
    Da fragt sich wohl wer da unfähig ist.....

    Was die Lieferzeiten angeht, würde ich mal sagen wer lesen kann ist klar im Vorteil.
    Auf der Startseite steht das 98% der Artikel innerhalb 1-3 Tagen lieferbar sind.
    Bevor ich was bestelle gehe ich direkt auf das Produkt und unter der Best-Nr. gibt
    es ein schönes Gelbes Kästchen in dem die Verfügbarkeit des Artikels steht.
    Und dann schaue ich ob ausreichend am Lager sind.

    Fazit: Hauptsache mal den Frust rausgelassen und abekotzt.
     
  2. mariobrand0

    mariobrand0 Halbes Megabyte

    @ Zockmania: 2005 war da vielleicht ein bisschen anderst als heute ;)
     
  3. brixmaster

    brixmaster Byte

    Das Angebot bei Pearl ist eigentlich ganz gut, auch vom Preise her.
    Das was wirklich stört , ist die lange Lieferzeit.
    Normalerweise habe ich eine Ware 2 Tage nach Bestellung bei den meisten Onlineshops zu Hause.
    Bei Pearl dauert dies aber glatte 11 Tage. Warum ist mir nicht ganz klar.
     
  4. Ich habe nur schlechte Erfahrungen mit der Firma gemacht und zwar hatte ich dort ein Navigerät bestellt. Hat sich festgestellt, dass es für LkW ungeeignet ist(war aber angegeben). Nachdem ich es vor über 2 Monaten zurück geschickt habe, habe ich bis jetzt mein Geld immer noch nicht zurückbekommen!!! Und wenn ich dort anrufe, heißt es, es ist immer noch in Bearbeitung...
     
  5. EBehrmann

    EBehrmann Halbes Gigabyte

    Fristsetzung per Einschreiben mit Rückschein, Nachfrist mit Androhung rechtlicher Schritte per Einschreiben mit Rückschein. Kosten zu Lasten des Schuldners, in diesem falle Pearl. Näheres findest du hier im PCW Forum.
     
  6. Werner-walter

    Werner-walter Viertel Gigabyte

    Dank meiner schlechten Erfahrungen habe ich PEARL schon vor Jahren für immer abgehakt.
     
  7. Babu1940

    Babu1940 Viertel Gigabyte

    @ Werner-walter: Ich kann dir da nur voll zustimmen! :eek:
     
  8. Werner-walter

    Werner-walter Viertel Gigabyte

    @ Babu, du scheinst ein Leidensgenosse zu sein. Da läuft wohl etwas schief im Hause PEARL. Naja, ist jedenfalls nicht mehr mein Problem.
     
  9. Micha-Stylez

    Micha-Stylez Kbyte

    Also ich hab auch schon öfter bei Pearl bestellt ,man sollte halt drauf achten was man bestellt und wie schon oft gesagt nicht an der falschen ecke spart !
    Die führen billig Produkte genauso wie Preiswerte Markenprodukte was aber weniger der Fall is , manchma haben die gute Angebote aber naja ^^
    Ich bleib lieber bei Conrad , die haben besseren Service und mehr auswahl !
     
  10. Wutz7

    Wutz7 Byte

    Auch ich habe äußerst schlechte Erfahrungen mit Pearl gemacht, die ich nachfolgend einmal schildere:

    Warenrücknahme durch Pearl rechtswidrig blockiert!

    Nur völlig verspätet lieferte mir "Pearl" unvollständig und zum Teil defekte Ware.
    Entgegen jeder gesetzlichen Grundlage lehnte Pearl eine unfreie Warenrücksendung ab und machte die Rücknahme von der Ver- wendung eines noch zuzusendenden Retourescheines abhängig.
    Dieser Retoureschein blieb trotz diesseitiger wiederholter Erinnerungen und mehrfacher Zusagen durch Pearl über die Folgemonate aus und die Ware musste hier fortdauernd eingelagert werden.
    Statt eines Retourescheines folgte im Herbst vergangen Jahres die
    Übermittlung eines Mahnbescheides und nach Widerspruch das
    Klageverfahren.
    Die zustaendige Richterin maß der Tatsache, dass ich immer noch
    im Besitz der Ware war, mehr Bedeutung bei, als dem rechts- bzw. wettbewerbswidrigen Verhalten von "Pearl" und verurteilte mich
    zur Kaufpreiszahlung auch für unbestritten nicht erhaltene Ware und
    für die teilweise defekte Artikel.

    Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Fa. Pearl für ihr
    rechtswidriges Vorgehen vor Gericht nicht mit einem klageabweisenden Urteil "abgestraft" wurde, hat sie mit ihrem Ver-
    halten, die Übersendung eines Retourescheines fortdauernd zu
    unterlassen und die Annahme einer unfreien Warenrücklieferung abzulehnen sozusagen einen "aufgezwungenen Kauf" von völlig verspäteten sowie unvollständigen und zum Teil mangelhaften
    Warenlieferungen erreicht.
    Welch ein Geschäftsgebaren??? ...

    ... aber mit dem vorerwähnten kuriosen Urteil hat die Fa. Pearl das Ziel erreicht, trotz rechtswidriger Vorgehensweise u. a. mangelhafte und unvollständige Ware "an den Mann zu bringen" und darüber hinaus auch noch Zahlung für Ware verlangen zu können, deren Lieferung bis heute aussteht!
    Die Geschäftsleitung der Fa. Pearl hüllt sich -wie bereits vor der gerichtlichen Auseinandersetzung- trotz diverser Anschreiben und
    Nachfragen in Schweigen und überlässt der Kundenbetreuung oder der Debitorenbuchhaltung etc. belanglose und am Kern der Sache vorbeigehende Antworten, so als gäbe es weder dieses Fehlver- halten noch das folgende merkwürdige amtgerichtliche Urteil.

    Abgesehen davon, dass dieser schon mehr als eigenartige Fall weitergehend zu klären sein wird, werde ich mich trotz fortlaufender
    Übermittlung von Werbematerial davor hüten, bei diesem Unternehmen auch nur noch einen Artikel zu bestellen.
    Die Gefahr ist mir einfach zu groß, erneut von einem hier nicht nach- vollziehbaren Geschäftsgebaren überrascht zu werden, dass im
    Moment noch nicht einmal überschaubar ist, zumal sich die Geschäftsleitung nach dem bisherigen Verhalten mit einer hinreichenden Klärung der zurückliegenden Vorkommnisse möglicherweise gar nicht auseinander setzen will.
    Auf Nachfrage hin bleibt mitzuteilen, dass es sich bei "Pearl" um ein
    Versandhaus insbesondere für Elektronik- u. Elektroartikel einschl. PC-Zubehör etc. handelt;
    die genaue Firmen-Anschrift lautet:

    "Pearl Agency GmbH
    Pearl-Straße 1-3
    79426 Buggingen".

    Der vorstehende Bericht wurde zur weiteren Information ergänzt um die heutige Mitteilung an den Verbraucherschutz, die wie folgt lautet:

    "Sehr geehrte Damen!
    Sehr geehrte Herren!
    In der vorbezeichneten Angelegenheit bringe ich Ihnen in der -soweit als möglich- gebotenen Kürze folgenden Sachverhalt zur Kenntnis:

    Vor Weihnachten des Jahres 2006 bestellte ich bei dem vorgenannten Versandnternehmen (Elektro, Elektronik, PC-Zubehör etc.) einige Artikel, die als Weihnachtsgeschenke vorgesehen waren.
    Entgegen der anderslautenden Zusagen erfolgten die entsprechenden Lieferungen nur äußerst verspätet und darüber hinaus unvollständig und mangelhaft nach Weihnachten bis ins neue Jahr hinein, so dass für mich nur noch eine Rücksendung der gelieferten Artikel in Frage kam.

    Die Fa. Pearl GmbH sagte für die vorgesehene Rücksendung die Übermittlung eines Retourescheines zu und lehnte eine unfreie Rücksendung über die Deutsche
    Post AG mit dem Hinweis ab, unfreie Rücksendungen nicht anzunehmen.
    Die Zusendung eines Retourescheines blieb trotz wiederholter Erinnerungen und gleichermaßen trotz ebenfalls wiederholter Zusagen aus und so vergingen die Monate bis in den Spätsommer des Jahres 2007 hinein.
    Letztlich folgte -statt des mehrfach erbetenen und über Monate zugesagten Retourescheines- ein Mahnbscheid über die volle Kaufsumme.
    Eingeschlossen in diese Forderung waren u. a. die mängelbehafteten Artikel ebenso wie die nach wie vor fehlenden Artikel;
    ganz zu schweigen von der seit Monaten zur Rücksendung bereit stehenden Ware, für die ja die Verwendung eines Retourescheines gefordert war, der auch weiterhin nicht übermittelt wurde.

    Die Annahme einer unfreien Rücksendung über die Deutsche Post AG hatte die Fa. Pearl GmbH über die zurückliegenden Monate in eindeutiger Weise und eben rechtswidrig abgelehnt.
    So blieb mir, Widerspruch gegen den Mahnbescheid einzulegen und mich im folgenden Klageverfahren vor dem zuständigen Amtsgericht begründet gegen die Klage- forderung zu stellen.
    Es erfolgte im Klageverfahren u. a. mein Einwand, dass die Ware nur verspätet und darüber hinaus teilweise unvollständig sowie mängelbehaftet geliefert wurde und dass ich hiernach der Fa. Pearl GmbH gegenüber fristgerecht mein Rückgabeverlangen mitgeteilt hätte.
    Darüber hinaus wurde von mir der Klageabweisungsantrag damit begründet, dass die Fa. Pearl GmbH durch die nach wie vor ausstehende Übersendung des wiederholt angekündigten Retourescheines und ihre Weigerung, unfrei rückübersandte Ware überhaupt anzunehmen, bis zum Schluss rechtswidrig eine Warenrückgabe verhindert hatte;
    sie hatte durch ihre Vorgehensweise eine Warenrücknahme ja schlichtweg blockiert und im Ergebnis zwangsweise das erreicht, was freiwillig weder gewollt noch möglich gewesen wäre

    Die zuständige Richterin beim Amtsgericht maß in der Folge dem wettbewerbs- bzw. rechtswidrigen Verhalten der Klägerin weniger Bedeutung bei als der Tatsache, dass ich mich ja noch im Besitz der zur Rücksendung vorgesehenen Artikel befinden würde und verurteilte mich letztlich zur Zahlung der gesamten Kaufpreisforderung einschl. der mängelbehafteten Artikel sowie der unstreitig nicht übersandten Ware.
    Ich halte dieses Urteil für ein Kuriosum, habe aber im Moment Probleme, beispielsweise im Wege der Dienstaufsicht beim zuständigen Landgerichtspräsidenten weiter zu kommen, obwohl ich dort sehr deutlich machte, dass sich die zuständige Richterin bei ihrer Entscheidung nach diesseitiger Auffassung von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen, als sie bestimmte Rechtsnormen außer Acht ließ und insoweit auch die Entscheidungen "höherer Gerichte" nicht berücksichtigte.

    Nunmehr beabsichtige ich unabhängig von diesem Schreiben eine Strafanzeige gegen die zuständige Richterin wegen des Verdachtes der Rechtsbeugung, da u. a. aufgrund ihrer Äußerungen in dem zurückliegenden Verfahren kaum davon auszugehen ist, dass ihr die entsprechenden Rechtsnormen und die Entscheidungen der Gerichte im Zusammenhang mit dem rechts- bzw. wettbewerbswidrigen Verhalten (u. a. Weigerung der Annahme unfreier Warenrücksendungen) von Versandunternehmen bei ihrer Entscheidung nicht bekannt waren.
    Unabhängig hiervon stellt sich allerdings die Frage, wie ich mich gegen das Versandunternehmen Pearl GmbH verhalte, das derzeit immerhin im Besitz eines rechts- kräftigen Urteils ist (die Berufungssumme wurde nicht erreicht)?!
    Sicherlich wird dieses Unternehmen, dass die Entscheidung mit der rechtswidrigen Vorgehensweise erreicht hat, auch aus dem Urteil vollstrecken wollen!

    Trotz diesseitiger wiederholter Bemühungen, schriftlich eine Stellungnahme der zuständigen Geschäftsleitung der Fa. Pearl GmbH zu erreichen, ist mir dies bis heute nicht gelungen und aufgrund der nur allgemein gehaltenen Antworten durch die Kundenbetreuung bzw. durch die Buchhaltung und die Mahnabteilung ist davon auszugehen, dass der Vorgang weiterhin so abgehandelt wird, wie auch mein über die Monate anhaltendes Bemühen um eine Warenrückgabe entsprechend den gesetzlichen Regelungen (letztlich wurde dieses Bemühen bis zur amtgerichtlichen Entscheidung missachtet).
    Es stellt sich die Frage nach dem weiterhin notwendigen Vorgehen, um so zu erreichen, dass die Fa. Pearl GmbH nicht auch noch Vorteile aus ihrem rechts- bzw.
    wettbewerbswidrigen Verhalten erzielt, die ihr durch das Urteil zunächst einmal erwachsen können?

    Abgesehen von dem vorerwähnten rechtswidrigen Verhalten der Fa. Pearl GmbH ist ja auch nicht davon auszugehen, dass dieses Unternehmen nicht wusste, dass sie
    mit ihrer "Blockade" einer Warenrücksendung möglicherweise einen Rechtsvorteil erreichen kann, der ihr in keinster Weise zusteht.
    Ich gehe nicht davon aus, dass es sich insoweit über all die Monate tatsächlich lediglich um ein Versehen der Fa. Pearl GmbH gehandelt hat, als sie den wiederholt geforderten und auch wiederholt zugesagten Retoureschein bis ins Klageverfahren hinein und auch darüber hinaus nicht übersandte und eine unfreie Warenrück- sendung per Post ablehnte.


    Mit freundlichen Grüßen

    "

    Fazit: Vorsicht und nochmals Vorsicht!!! Keinesfalls zu empfehlen
     
  11. magiceye04

    magiceye04 Wandelndes Forum

    Aha. Jetzt habe ich irgendwie noch den Vorwurf vermisst, daß die Richterin Rechtbeugung begangen hat o.ä.
    Scheinbar hattest Du selber rechtswidrig gehandelt.
    So blöd das auch ist, aber Auge um Auge führt selten zum Erfolg.
     
  12. Wutz7

    Wutz7 Byte

    Mit dieser Antwort ist nichts anzufangen;
    allem Anschein nach ist sie nur erfolgt, um überhaupt
    negativ reagieren zu können.

    Inwieweit könnte ich dem Bericht zufolge rechtswidrig gehandelt haben?

    Und ...
    was soll der Unsinn mit dem "Auge um Auge"?

    Eine wahrlich schlechte Stellungnahme!
     
  13. magiceye04

    magiceye04 Wandelndes Forum

    Nunja, die Sache war vor Gericht, das Gericht hat Pearl recht gegeben.
    Klingt für mich recht eindeutig (ohne jetzt auf den Fall an sich eingehen zu wollen).
     
  14. Wutz7

    Wutz7 Byte

    "ohne jetzt auf den Fall an sich eingehen zu wollen"
    besagt doch schon alles!

    Warum schreibe ich wohl einen solch ausführlichen Bericht, wenn Du Dich nicht einmal mit der Sach befassen magst? ...
    ... eben für die, die sich ernsthaft mit solchen Problemen auseinander setzen und nicht für die, die einfach nur mal "quer" reagieren wollen.

    Übrigens, vorliegend stellt sich tatsächlich die Frage nach der Rechtsbeugung!
     
  15. magiceye04

    magiceye04 Wandelndes Forum

    Als Nicht-Jurist kann ich mir kein Urteil über Recht oder Unrecht bilden.
    Darum will ich auch nicht auf den Fall als solchen Eingehen.

    Auch wenn sich Pearl nicht gerade kundenfreundlich und vielleicht an der Grenze des Gesetzes agierend verhält, muß man ja dummerweise erstmal selber trotzdem seine Pflichen wahrnehmen - sprich im Zweifel bezahlen und danach den Rechtsweg gehen - außer der Anwalt rät eine andere Vorgehensweise.
     
  16. EBehrmann

    EBehrmann Halbes Gigabyte

    @ magiceye04
    Vielleicht hat Wutz auch nur den schlechteren Anwalt gehabt, oder er war so dumm und meinte sogar, gegen Pearl ohne Anwalt weiter zu kommen. Nach dem Motto: "Ich bin ja im recht". Dazu hat Wutz wohl auch noch die schlechteren Argumente gehabt, oder seine guten Argumente schlecht formuliert.
    Recht haben und recht bekommen, sind oft zweierlei Dinge. Wie heißt es so schön, Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.
    Am besten ist es, man einigt sich ohne Gericht, selbst wenn beide etwas nachgeben müssen, ist das immer noch der bessere Weg.

    Was mich noch interessiert, um welche Summe geht das ganze eigentlich?
     
  17. N-I-R`93

    N-I-R`93 Kbyte

    Wollte heut auch etwas bei pearl.de bestellen. Aber viele negative rezensionen haben mich dann umgestimmt...zum glück. mfg NIR
     
  18. Also, ich muss auch mal Luft ablassen…
    Ich bin seit etwa 2 Jahren Pearl-Kunde, habe immer nur diese Angebote gegen Zahlung der Versandkosten bestellt.
    Hat auch immer alles gut geklappt. Bestellung über Internet, Abbuchung vom Konto.
    Bei der letzten Bestellung habe ich aber wohl (lt. Aussage von Pearl) bei Angabe meiner Konto-Nr.10x die 1 eingegeben, logischerweise konnte dort nicht abgebucht werden.
    Als ich aus dem Urlaub zurückkam, lag dann gleich eine Mahnung im Briefkasten(mit Rücklastschrift gebühren, Zinsen,Mahngebühren insgesamt 9,91 Euro für einen ursprünglichen Rechnungsbetrag von 3,90 Euro)
    Der Witz war, dass auf der Mahnung meine richtigen Kontodaten angegeben waren.
    Als ich dann bei Pearl anrief, erklärte mir eine der „netten kompetenten Damen“, dass es ja nicht ihre Schuld wäre, wenn ich nicht in der Lage wäre, meine Kto.Nr. richtig anzugeben und das wäre nun Mein Pech und ich müßte auf jeden Fall die gesamte Summe zahlen. Als ich verlangte einen der Vorgesetzten zu sprechen, legte sie einfach auf…
    Daraufhin rief ich nochmals min der Buchhaltung an, hier das gleiche Spiel, aber immerhin kam man mir jetzt soweit entgegen, dass ich die Mahngebühren von 2,50 Euro vom Rechnungsbetrag abziehen darf…
    Ich werde jetzt überweisen und dann ist Pearl für mich erledigt.
    Ich vermute mal, dass die ohnehin an so einem Kunden wie mir gar nicht interessiert sind, entweder man bestellt über diese Lockangebote im Laufe der Zeit dann auch teurere Dinge oder Pearl holt sich über solche zweifelhaften Machenschaften eben anders das Geld herein.

    Ach ja, fast vergessen: Natürlich konnte ich nur über eine 0180-Nr. zu 14ct. die Minute anrufen und hing erstmal ordentlich in der Warteschleife.Die Ansage „noch 1 Minute“ dauerte jeweils 3 und 4 min.
    Somit habe ich meine Schnäppchenjagd nach diesem blöden billigen EM-Fan-Set ziemlich teuer bezahlt und muss den Forums-Teilnehmern rechtgeben, die sagen: selbst schuld!!!! :baeh:
     
  19. Melonaman

    Melonaman Byte

    Hallo,

    ich gehöre wohl zu denen, die bisher nur positive Erfahrungen mit Pearl gemacht haben. Ich bin dort bereits seit mehreren Jahren Kunde und bisher gab es keinerlei Probleme mit den Bestellungen. Die Lieferung erfolgte stets innerhalb kurzer Zeit und die Ware war auch okay. Sicher sollte man bei der Auswahl nicht nur auf den Preis achten, Quallität hat nun mal ihren Preis. Auch bei der Rücksendung, was bisher nur einmal passiert ist, gab es keine Proleme. Das Geld war bereits nach wenigen Tagen wieder auf meinem Konto. Deshalb kann ich mit ruhigem Gewissen sagen, dass ich ein zufriedener Kunde von Pearl bin und auch weiterhin dort bestellen werde!
     
  20. brixmaster

    brixmaster Byte

    Also die Abwicklung einer Rücksendung ist etwas nervig.

    Email Schreiben- kostenloser Rücksendeschein kommt
    Rücksenden
    Rücksenden wurde bestätigt
    10 Tage später Geld wird vom Konto abgebucht
    Gutschriftmitteilung (wird mit zukünftigen Bestellungen verrechnet)
    Email an Pearl
    Scheck kommt
    Scheck einlösen
     
Thread Status:
Not open for further replies.

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