1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
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Mahngebühren Abzocke von acoreus

Discussion in 'Erfahrungen mit Firmen' started by Walli-1, Apr 8, 2005.

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  1. Walli-1

    Walli-1 ROM

    Wer hat auch Erfahrungen gemacht mit Mahnkostenwucher mit dem acoreus colletion service und tele2?
    Ich musste für zu spät gezahlte Gebühren von 8,56 € sage und schreibe 35,00 € Mahngebühren bezahlen!

    Folgende Sachlage lag vor:
    Die Telekom stellte mir im November 2004 Verbindungskosten von acoreus (TELE2) in Höhe von 1,48 € und 7,08 € = 8,56 € in Rechnung. Diese Forderungen waren wohl auch berechtigt. (Zumindest gehe ich davon aus.) Meine gesamte Telefonrechnung, die normalerweise im Bankeinzugsverfahren beglichen wird, wurde aber wegen eines Bankenwechsels nicht eingelöst und somit nicht rechtzeitig bezahlt. Dies habe ich aber leider zu spät bemerkt und eine Mahnung von der Telekom erhalten, bei der die Forderung für TELE2 aber nicht mehr aufgeführt war. So habe ich die noch ausstehenden Gebühren für acoreus an die Telekom nicht mitüberwiesen. (Diesen Fehler habe ich zu vertreten, da die Telekom keine Fremdanbietergebühren anmahnt. Ob dies sehr kundenfreundlich ist, sei dahingestellt.) Die Communication SericesTElE2 GmbH hat mir daraufhin ohne mir eine eigene Rechnung zu stellen, mit dem Datum vom 14.12.2004 eine Mahnung über die ausstehende Forderung von 8,56 € zuzüglich Mahnspesen in Höhe von 2,00 € zugesendet. Als Zahlungsfrist wurde darin der 24.12.2004 angegeben. Dieses Schreiben habe ich aber erst später lesen können, da ich über die Feiertage verreist war. Umgehend habe ich dann die Zahlung über 10,56 € geleistet. (Der Zahlungseingang war der 05.01.2005) Ich bin davon ausgegangen, dass sich die Sache nun erledigt hat. Doch weit gefehlt, denn am 17.01.2005 erhielt ich ein Schreiben von der acoreus Collection Service GmbH, die als Inkassounternehmen für die acoreus Communication ServicesTELE2 GmbH (man beachte die Ähnlichkeit der Namensgebung!) mir eine Mahnung über 38,06 € zustellte. Dieser Betrag setzt sich aus der Hauptforderung von TELE2 über 10,56 € und einer Inkassovergütung von sage und schreibe 25,00 € sowie Kosten für Auslagen von 2,50 € zusammen. (Die Mahnkosten betrugen also 27,50 € für eine Forderung von 8,56 €. (Ist ein 3,2 facher Wert der Forderung als Mahnkosten zulässig oder handelt es sich hier um Wucher?)

    Es konnte sich doch wohl nur um ein Versehen handeln oder? Angegeben war eine kostenpflichtige 0180- Nummer (12 Cent/Minute) bei der man Unstimmigkeiten abklären könne. Diese habe ich dann auch wiederwillig angerufen, (da ich auf einen zeitraubenden Schriftwechsel keine Lust hatte) und acoreus ... mitgeteilt, dass ich die Zahlung bereits geleistet habe. Als Antwort bekam ich die freundliche Auskunft, dass sich da wohl etwas überschnitten hätte und sie die Angelegenheit überprüfen wollen. Dies haben Sie auch anscheinend gemacht und mir am 11.02.2005 (fast einen Monat später) eine Restforderung von 30,00 € zugesendet haben. Meine geleistete Zahlung über 10,56 € haben sie in diesem Schreiben bestätigt. Dennoch bestanden Sie weiterhin auf die Zahlung der Mahnkosten und waren so freundlich Ihre Auslagen um weitere 2,50 € zu erhöhen. Vermutlich für den Blick in ihren Computer, der ihnen meine Zahlung bestätigte. Wieder sah ich mich genötigt, wegen dieses Schreibens bei der kostenpflichtigen 0180- Nummer anzurufen um eine entgültige Klärung zu erreichen. Ich war natürlich der Meinung, dass diese völlig überzogenen Mahnkosten nicht rechtmäßig seien. Nun teilte man mir mit, dass nicht Sie diese Forderung stellten, sondern ihr Mandant die acoreus Communication ServicesTELE2 GmbH, da ich ja die Zahlung ja erst nach der in der ersten Mahnung gestellten Zahlungsfrist (24.12.2004) überwiesen hätte. Also wollte TELE 2 nun zu den Telefongebühren, zusätzlich diese hohen Mahnkosten haben. (Ein stolzer „Zinssatz“ von 320 % wie ich meine.) Des weiteren versuchten sie mich fernmündlich und im Schreiben mit Hinweisen obergerichtlicher Rechtsprechung, auf meine gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung dieser „Wucher-„ Kosten, einzuschüchtern. Wieder teilte ich Ihnen mit, dass ich diese Kosten für weit überzogen hielt und nicht bereit bin sie zu zahlen, da ich der Auffassung bin, dass Ihr Mandant rechtlich gesehen verpflichtet wäre, mir zumindest eine Rechnung und eine zweite Mahnung zukommen zu lassen, bevor sie mir Gebühren eines Inkassobüros, (was anscheinend zum selben Konzern gehört) berechnen dürfen. (Dies habe ich wenigstens in verschiedenen Rechtsberatungsschriften gelesen. Aber leider bin ich kein Jurist und kenne nicht die genaue Rechtslage.) Daraufhin entgegnete man mir erneut, dass man mit Ihrem Mandanten reden wolle, aber sie selber nur in dessen Auftrag handele.
    Als ernüchterndes Ergebnis dieses Gespräches erhielt ich dann am 31.03.2005 eine Androhung eines gerichtlichen Mahnverfahrens, wenn ich nicht umgehend den Betrag von mittlerweile 35,00 € für die entstandenen Gebühren bezahle. Woher nun die weitere Erhöhung der Kosten um 5,-- € kommt, ist dem Schreiben nicht zu entnehmen. Neben massiven Drohungen einer Titulierung des Anspruches mit Zwangsvollstreckung und der Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung und dem Eintrag in das gerichtliche Schuldnerverzeichnis, das zu einer Verschlechterung meiner Bonität führe, wurde mir auch angeboten eine angemessene Ratenzahlung mit ihnen zu vereinbaren. Bei einem erneuten Anruf, aufgrund dieses Schreibens, wurde mir unmissverständlich klar gemacht, dass wenn ich mich weiter weigern würde diese Forderung zu begleichen, sie unverzüglich gerichtliche Maßnahmen gegen mich einleiten würden, die dann zu erheblichen Mehrkosten führen würden. Natürlich haben die mich mit ihren Drohgebärden nicht einschüchtern können und ich gehe immer noch davon aus, diese Kosten im Grunde nicht zahlen zu müssen. Dennoch habe ich die 35,-- € vorbehaltlich der Rückforderung gezahlt, um diesem Wahnsinn zunächst einmal ein Ende zu setzen und ihnen keine Rechtsgrundlage mehr zu bieten weiter ihre unverschämte Mahngebührenerhöhungen fortzusetzen.

    Nun will ich den Spieß umdrehen und gegen diese Machenschaften angehen. Dazu wäre mir aber ähnliche Erfahrungen anderer Kunden von acoreus sehr hilfreich. Vielleicht weiß ja auch jemand, der sich juristisch besser auskennt als ich, welche rechtlichen Möglichkeiten ich habe und ob es gültige Gerichtsurteile in ähnlich gelagerten Fällen gibt. Ich bin für jeden Hinweis dankbar und werde natürlich nie wieder die Call by Call –Nummer von TELE2 (01013) benutzen.
    Übrigens vertritt die acoreus Collection Services GmbH noch weitere Call by Call Anbieter bei Zahlungsunstimmigkeiten. Natürlich bin ich auch an diesen Fällen interessiert. Also bitte sagt mir Eure Meinung und passt auf, dass Ihr nie die Zahlungsfristen versäumt....
    Gruß Walli
     
  2. EBehrmann

    EBehrmann Halbes Gigabyte

    Hallo Walli!

    Wenn auf der Rechnung ein Zahlungsziel mit Datum steht, braucht der gläubiger überhaupt keine Erinnerung rausschicken, dann bist nach diesem Datum in Verzug. Es gilt auch nicht das Darum des Zahlungsabgangs, sondern das Datum des Zahlungseingangs.

    Das bedeutet, nach Fälligkeit deiner Rechnung hätte acoreus schon ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten können. Insofern haben sie sich noch kulant verhalten. Die 35,- Euro sind mit Sicherheit auch keine reinen Mahngebühren, das sind bestimmt zinsen und Inkassogebühren. Es hat sich auch nicht mit einem Blick auf dem Computer getan, da werden Kontostände überprüft, Briefe geschrieben, da fallen Zeit und Portokasten an und schließlich will die Inkassofirma auch von etwas leben.

    Dafür, dass du die Bank wechselst und in Weihnachtsurlaub fährst, dafür kann dein Gläubiger nichts. Sei froh, dass die bis jetzt, über drei Monate still gehalten haben, woanders hättest du das Mahnverfahren schon lange an der Backe.

    Gruß Ed

    PS. natürlich versäume ich auch schon mal eine Zahlungsfrist, aber dann muss ich mit den konsequenzen leben, ist ja meine Schuld, hat mich ja keiner zu gezwungen.
     
  3. hoegi1973

    hoegi1973 Kbyte

    Da muß ich EBehrmann zustimmen, die Forderung ist so absolut korrekt, auch wenn Du sie im Verhältnis zum tatsächlichen Rechnungsbetrag sicherlich als völlig überhöht ansiehst. Wenn Du einen Zahlungstermin versäumst (aus welchen Gründen auch immer), so ist das nicht das Problem des Gläubigers, sondern ganz allein dein Problem.

    Das Inkassounternehmen ist verpflichtet, Dir eine saubere Aufstellung zu schicken, woraus hervorgeht, welche Beträge für welche Leistungen gefordert werden - diese Beträge sind aber unabhängig vom Wert der tatsächlichen Forderung.

    Thema Rechtsberatungszeitschriften:
    Vor der Schuldrechtsreform war es tatsächlich so, daß nicht bezahlte Rechnungen zuerst angemahnt werden mussten. Das wurde aber geändert. Wie EBehrmann schon richtig angemerkt hat, bist Du automatisch im Zahlungsverzug, wenn Du zu einem festgelegten Zeitpunkt die Forderung deines Gläubigers nicht beglichen hast. Info nebenbei: Dafür ist es unerheblich, ob ein absolutes (bspw. zahlbar bis 30.04.2005) oder ein relatives (fällig innerhalb von 3 Wochen) Datum angegeben ist. Viele Unternehmen sind zwar weiterhin so nett, daß sie Dir nach wie vor Zahlungserinnerungen mit sehr moderaten oder sogar ohne Gebühren schicken, verpflichtet sind sie dazu jedoch nicht.

    Wie sagt man immer? "Aus Schaden wird man klug" Verbuch also die 35 Euro als "Lehrgeld", das nächste Mal besser aufzupassen...

    Schöne Grüße,


    hoegi1973
    (Diplom-Wirtschaftsjurist)
     
  4. EBehrmann

    EBehrmann Halbes Gigabyte

    Ich glaub, Walli-1 hat es die Sprache verschlagen. Hat wohl auf ein Einschlagen auf die böse telekom gewartet.

    Ja so ist das nun mal, redet man einem Fragesteller nach dem Mundwerk, ruft er laut "Hurra". Ist die Antwort nicht nach seinem Geschmack, hüllt er sich in Schweigen.

    Gruß Ed
     
  5. Wann bekomme ich von „acoreus Collection Services GmbH“ eine Mahnung?

    Das kann man – wie auch hier – in vielen Foren nachlesen. Aber da haben wir ja noch den Fall, dass der T-Riese einen Fehler macht. Kommt nicht vor?

    Auszug aus Akte.: 113 Js 592/04, 07.01.2005, aufgrund einer entsprechenden Anzeige:
    ...“Es sind keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass die Deutsche Telekom AG (T-Com) vorsätzlich falsche Rechnungen stellte, um Sie (den Nutzer) zu einer unberechtigten Zahlung zu veranlassen.
    Sofern einzelne der an Sie (den Nutzer) gerichteten Rechnungen Fehler aufweisen, dürfte diese darauf zurückzuführen sein, dass das Rechnungssystem der Deutschen Telekom AG (T-Com) als Massenbetrieb naturgemäß fehleranfällig ist.“...

    (Weber) Staatsanwältin, Bonn

    ...Nimm es nicht tragisch, du persönlich bist doch nicht gemeint...

    Kann ja mal vorkommen. Wenn der Fehler aber denn doch zu augenfällig ist, hat man ein Problem, denn der fehlerhafte Betrag – in der Regel zu Gunsten der DTAG - wird dann als eigene Kosten gesehen. Die „Beträge anderer Anbieter“, also der Wettbewerb, wird zum Vorteil der DTAG dann „beschnitten“ wenn man nur den richtigen Betrag anweist. Der entsprechende Anruf bei der DTAG bringt den wohlgemeinten Rat: „Bezahlen Sie erst mal den geforderten Betrag, Sie bekommen dann später von uns eine Gutschrift!“

    Dieses ...später... hat (nur) 5 Monate gedauert, dann hat die DTAG endlich das der Telefonica Deutschland GmbH zustehende Entgelt an diese überwiesen.

    Nur inzwischen war die Auseinandersetzung mit den Geldeintreibern von Telefonica Deutschland GmbH schon über Monate in vollem Gange!

    Meine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur (früher RegTP) wegen "Behinderung von Call by Call (ohne Anmeldung) durch die DTAG“ brachte mir auf mehreren Seiten eine Beschreibung, wie denn alles funktionieren soll, wenn es denn auch funktioniert!

    Nach dem Gesetz sind die „Verbindungen über Telefonica Deutschland GmbH“ unter dem Abschnitt „Beträge anderer Anbieter“ auf der Rechnung der Deutschen Telekom, T-Com, als eine eigene Rechnung (ohne Bankverbindung!) zu sehen.

    Aber, da wir mittlerweile 2005 schreiben, ist dort bereits auf eine E-Mail-Adresse (keine Pflichtangabe) hingewiesen. Auf der ersten Mahnung wird diese E-Mail-Adresse unverändert wiedergegeben. Nach einer Vielzahl von E-Mails bekommt man nach über einem Monat einen Textbaustein ohne Bezug mit dem Hinweis, wie alles funktioniert.... und einer neuen
    E-Mail-Adresse, weil jetzt ein anderes Partnerunternehmen zuständig sei.

    Nachdem man auch diese mehrfach vergeblich genutzt hat, bekommt man den Eindruck, dass die Angabe der E-Mail-Adresse zwar modern ist, aber keinerlei Konsequenzen mit sich bringt.

    Und was lernen wir daraus:

    Zahle den Rechnungsbetrag bei der DTAG immer in voller Höhe, egal was berechnet wurde, oder melde dich fest bei einem Unternehmen wie z. B.: CompuServe.de an. Dann bekommst du deine Kosten für Internetverbindungen mit E-Mail direkt mitgeteilt und die DTAG bleibt außen vor!

    Heino Frerichs
     
  6. RaBerti1

    RaBerti1 Viertel Gigabyte

    Was? Wie? Was war das?

    Das ist doch wohl eindeutig das Risiko des Gläubigers, wenn er eine Mahnung zu einem Zeitpunkt rausschickt, zu dem die Forderung bereits durch Zahlung erloschen ist. Dann soll sich der Gläubiger auch die Kosten dafür an die Backe binden. Jedenfalls sind es nach Zahlung weder Verzugsschäden noch notwendige Kosten der Rechtsverfolgung.

    Die Inkasso-Läden hab ich sowieso überaus gern. Lieber eß ich ein Pfund Schmierseife. Stattdessen sollten die Unternehmen lieber mal den einen oder anderen Anwalt beschäftigen, da gibts dann auch eine ordentliche Gebührenordnung, nämlich das Rechtsanwalts-Vergütungs-Gesetz, und da steht dann auch drin, wieviel für eine Mahnung verlangt werden darf, sofern sie denn rechtzeitig abgeschickt wurde.

    MfG Raberti
     
  7. Erfahrungen/Hintergründe im Umgang mit „acoreus Collection Services GmbH“:

    Tatsache ist, dass irgendetwas „schief“ gelaufen ist, wenn man erst einmal im System dieses Inkassounternehmens „gelandet“ ist! Was nun?
    Zunächst handelt es sich um einen in der Regel nicht gewollten „Partner“ in gleicher Augenhöhe:
    Wenn die eine Seite eine fällige Forderung anmahnt und die andere Seite widerspricht, dann zählen nur gerichtverwertbare Fakten.
    Im Streitfall hat acoreus die besseren „Karten“:

    1.) ein funktionierendes Netzwerk,
    2.) ausreichende juristische Erfahrung/Beratung,
    3.) die Möglichkeiten der emotionsfreien Abwicklung,
    4.) gerichtlich verwertbare Unterlagen,
    5.) ein funktionierendes System für die Abwicklung.

    Dem „Betroffenen“ sind – wie bereits hier diese Beiträge zeigen – seine Emotionen für eine sachliche Abhandlung im Wege?
    Von „Abzocke“ zu reden ist abwegig, den wegen der meist relativ geringen Forderungen besteht kaum Spielraum für eine zeitaufwendige „Klärung“.

    Ich habe 5 Monate gebraucht, – bei einem geschätzten Einsatz von 0,50 €/Stunde – um ein freundliches Schreiben von acoreus zu bekommen mit dem abschließenden Bescheid:

    ...“Abschlussbestätigung
    Sehr geehrter Herr Frerichs,
    hiermit bestätigen wir Ihnen, in ...der Forderungssache keine weiteren Betreibungsbemühungen gegen Sie zu unternehmen.
    Ihre Akte ist in unserem System geschlossen.
    Mit freundlichen Grüßen
    acoreus Collection Services GmbH“...

    Damit hatte ich eine – aus meiner Sicht unberechtigte – Forderung von nur 6,01 € erfolgreich abgewehrt! War es das Wert?
    Ja, sonst hätte ich nicht widersprochen!

    Heino Frerichs
    :jump:
     
  8. NickNack

    NickNack Megabyte

    Was zu beweisen wäre. Inkassokosten sind keine einklagbaren Kosten. Ich habe es schriftlich, per Urteil. :D Kläger war eine Inkassofirma, die die Talkline beauftragt hatte: Klage in vollem Umfang abgewiesen.
     
  9. hba1c

    hba1c ROM

    guten tag ,
    mir erging es ähnlich wie dem fragesteller.
    aus 3,20€ wurden 30€.
    ohne je eine mahnung erhalten zu haben.
    nun kann man sagen selber schuld wie die beiden ersten antwortgeber.(wo arbeitet ihr eigentlich?)
    ich hatte widerspruch eingelegt und nur die 3,20€ überwiesen.
    nun will acoreus 32€ von mir haben für das zweite schreiben haben sie mir direkt nochmal 5€ berechnet und mit einem gerichtsverfahren gedroht, ohne näher auf meinen widerspruch einzugehen.
    ich denke es gibt immer mal umstände die zu einem zahlungsverzug führen und im rahmen der kundenpflege
    kann man wohl erstmal zumindest eine mahnug mit angemessenen mahngebühren erwarten.
    ich werde wohl zahlen und mir damit ruhe erkaufen, auch wenn
    es mir stinkt.
    habe allerdings schon ein befreundetes paar überzeugt ihre pre-selection zu kündigen. ein anderes es gar nicht erst anzumelden
    selber werde ich diese nummer auch nicht mehr wählen.
    und ab sofort bei jeder gelegenheit kontra tele2 wettern.
    die 30€ wird letztenendes tele2 selber zahlen.
    sowas merken sich kunden und der markt ist ja nun nicht klein und konkurrenzlos.
    viele telekommitarbeiter haben sich im übrigen auch lange eine arrogante haltung gegönnt nun können sie sich mit arroganten
    arbeitsvermittlern unterhalten.(dies ist nicht pauschal gemeint)


    mfg
    hba1c
     
  10. MrEDKA

    MrEDKA ROM

    nun hat es mich auch erwischt,nachdem ich bei der telekom rechnung einen zu niedrigen betrag einzahlte hat sich natürlich erst einmal die telekom bedient,und dann den rest weitergeleitet.nach auskunft von tele 2 haben die gewartet um eine einklagbare mindesthöhe zu erreichen.(da kam eine forderung v. 2004) als ich bei der telekom nachfragte ob da noch was offen sei sagte man mir ,nein - alle forderungen von dritten wären erledigt . aber das inkasso läuft... .auch bei mir wurden aus 6,09 euro / 35,00 euro ,mit allen gebühren, u.auch drohungen ohne ende.
     
  11. :aua: Zur Einführung ein Märchen aus „Tausend und ein Tag“:
    >Unsere Gesetze werden von Politikern gemacht. Und was sind Politiker in der Regel von Beruf? Rechtsanwalt natürlich! Deshalb ist ein Gesetz (vermutlich bewusst) immer auslegungsfähig, damit der Politiker nach seiner Abwahl auch wieder genügend zu tun hat.<

    Da (rechtsmäßig) der Teil „Beiträge anderer Anbieter“ innerhalb der Rechnung der DTAG bereits eine eigene Rechnung darstellt, darf (rechtsmäßig) die DTAG sich nicht mehr weiter (mit allen Konsequenzen) um diesen Betrag kümmern. Macht sie doch gerne, da es sich in jedem Fall um einen Mitbewerber handelt!

    Fazit:
    Regele Probleme mit der DTAG auch mit der DTAG, aber nicht auf Kosten deren (unliebsamen) Mitbewerber. Gesetz ist Gesetz!
     
  12. EddyCB

    EddyCB ROM

    Bin diese Woche auch in die Mühlen von acoreus geraten. Schuld war eine Abschlussrechnung der Telecom, welche an den gekündigten Account geschickt wurde (Clever!). Ich bekam meine Rechnung bis dahin per mail!
    Irgendwann bekam ich die Erinnerung der Drittfirma. Da ich die Kosten nicht zuordnen konnte rief ich an und erfuhr von der T-Rechnung. Nach langem betteln schickte mir die Telekom kostenpflichtig ein Duplikat der Rechnung per Post. Dummerweise war da die Frist der Drittfirma abgelaufen (2 Tage). Ich überwies den Betrag und für mich war die Sache erledigt.
    10 Tage später bekam ich Post von acoreus. Der erste Brief war gleich eine "letzte außergerichtliche Mahnung" mit 21,00 Euro Mahnkosten. Frist war 10 Tage. Am 9. Tag rief ich an und fragte ob es üblich sei gleich im ersten Brief eine "letzte Mahnung" auszusprechen. Ich bekam zu hören, es wäre schon der zweite Brief. Komisch, 2 Mahnschreiben innerhalb von 10 Tagen, wovon eins nie angekommen ist? Als ich hinterfragte, warum gesetzliche Fristen nicht eingehalten werden, wurde die Dame im Callcenter sehr unfreundlich. Ich erklärte Ihr, ich würde erst nach Rücksprache mit einem Rechtsanwalt zahlen.
    Dieses Gespräch ergab, dass es sich um eine unseriöse Inkasso-Firma mit undurchsichtigen und unmöglichen Geschäftsgebaren handelt. Allein die Tatsache, dass es im Kopfbogen kein mail- oder Faxkontakt gibt, sondern nur eine 01805 Nummer ist nicht üblich. Er riet mir, die Summe zu bezahlen. Ein Rechtsstreit wäre zwar erfolgreich, aber kostspielig und zeitintensiv. Auf deutsch, es lohnt nicht wegen 21 Euro. Also habe ich am 10. Tag bezahlt.
    Keine 24h nach meinem Telefonat bekam ich einen Brief, in dem stand, ich hätte die Zahlung abgelehnt und man hätte eine Mahnverfahren eingeleitet. Allerdings könnte ich dieses noch abwenden wenn ich die Gebühren von nun 30 Euro entrichten würde.
    Also wieder ans Telefon. Ich hätte die Frist um 2 Tage überschritten war die Auskunft. Nun ist mir der Kopf geplatzt. Ich gab zu verstehen, dass die Frist nicht überschritten sei, da in diese Frist 2 bundesdeutsche Feiertage fallen, die nicht angerechnet werden dürfen. Ich erklärte Ihr weiter, dass die Verschlechterung der Bonität (Drohung im Brief) vorraussetzen würde, dass man das Verfahren vor dem Amtsgericht verliert. Davon geht acoreus offenbar wie selbstverständlich aus. Als ich dann noch die Frage stellte warum mir auf Grund meines Telefonates eine generelle Ablehnung unterstellt wird und sich die Gebühren innerhalb von 24h um 5,00 Euro erhöhen wurde sie sehr unfreundlich. Als ich den entsprechenden Auszug der Gebührenordnung verlangte legte sie einfach auf.
    Ich habe nochmal angerufen und hatte eine andere Dame am Rohr. Nach einigem hin und her wurden mir die 5,00 Euro erlassen. Ich verlangte, dass mein Geldeingang bestätigt wird und einen Satz darüber, dass die Akte geschlossen sei. Das sei nicht möglich. Nach langer Diskussion werde ich nun einen Abschlussstand erhalten. Aber erst in 5 Tagen, ich müsste mich noch mal telefonisch melden. Na klar, mach ich doch gerne. Ruf gerne 01805-Nummern an und hör mir die Lieder in der Warteschleife an!
    Mittlerweile überlege ich ob ich das Geld zurückbuche, und es auf einen Rechtsstreit ankommen lasse. Fakt ist ich werde mir den Handelsregisterauszug besorgen und das Gewerbeaufsichtsamt informieren. Es handelt sich definitiv um ein unseriöses Unternehmen, welches sich in den Grauzonen der Rechtsprechung bewegt.
     
  13. :aua: Sage nie, nie..

    Ich habe noch nie versucht,
    ein Problem mit einem Inkasso Unternehmen telefonisch zu klären!
    Die fehlende eMail – Adresse bekommt man im Internet.
    Ich habe mein eMail mit dem Spruch versehen:

    Ich bitte um Eingangsbestätigung!
    PS: Ich habe dieses Schreiben auf Wiedervorlage in 2 Tagen gelegt.

    Danach habe ich die Mahnungen auf den Scanner gelegt, Auflösung auf „1200 DPI“
    gestellt und dann alle 2 Tage mit eMail Anlage an das Inkasso Unternehmen.
    Die haben nach 11 Mal das „Handtuch“ geworfen!

    Ich bin doch ganz verträglich und wenn ich Freunde hätte, würden die das bestätigen!
     
  14. EBehrmann

    EBehrmann Halbes Gigabyte

    @ EddyCB

    Hallo Namensvetter.
    Diese Inkassofirma mag ja dubios sein, das kann und will ich nicht nachkontrollieren. Aber einiges habe ich doch zu deinem Bericht zu sagen.

    Fällig ist eine Rechnung mit dem Fälligkeitsdatum. Keine Firma muss eine Zahlungserinnerung schicken. Ist das Geld nicht pünktlich eingegangen, kann die Firma gleich ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten. Alles andere ist ein Entgegenkommen der Firma.

    Insofern bist du mit 21 Euro Mahngebühren noch gut dran.

    Wichtig ist für die pünktliche Zahlung nicht das Datum der Überweisung, sondern das Datum des Geldeingangs. Sprich am 10. Tag hätte das Geld bei acoreus gutgeschrieben sein müssen. Du hättest das Geld somit ein, zwei oder drei Tage früher überweisen müssen. Eventuelle. Feiertage hast du zu berücksichtigen, nicht der Gläubiger.

    Ja, Eddy, da glaube ich, dass du vor Gericht schlechte Karten hättest, egal was dein Anwalt meint.

    Einen schönen Feierabend wünscht
    Eddy der .. Tischler aus ...........

    Spruch des Tages
    Wenn sich viele Menschen irren,
    dann macht das was falsches auch nicht richtig!

    PS. Was info@heinof schreibt, solltest du auch berücksichtigen. Kläre solche dinge nie telefonisch, du hast keine Belege in der Hand, darum werden solche dinge nur schriftlich erledigt.
     
  15. Ich selber bin auch nicht gerade ein Freund von Inkassounternehmen, aber gegen den obigen, ausgemachten Schwachsinn muss ich jetzt doch mal etwas sagen, denn ich habe mit den Acoreus-Mitarbeitern recht positive Erfahrungen gemacht, wenn man sich am Telefon freundlich benimmt. Seit wann ist es unseriös, keine Fax-Nummer anzugeben?? So ein Blödsinn. Es gibt SEHR viele Firmen, die nur telefonisch oder auf dem Postweg erreichbar sind, und die sind deswegen noch lange nicht unseriös. Das ist ja wirklich ein toller Anwalt, den du da hast, der dir solchen mist erzählt...ich würde dem sofort das Mandat für so ein Gesülze entziehen. Bei Acoreus hat man mir übrigens erklärt, dass die Fax-Nummer aufgrund teilweise recht schlecht lesbarer Kontoauszugs- oder anderer Belegs-Faxe bewusst nicht angegeben wurde, aber es existiert durchaus eine, die man auf Nachfrage auch direkt erhält mit dem Hinweis, dringend auf die gute Lesbarkeit von gefaxten Belegen zu achten. Aha! Man sieht also, da steckt durchaus Sinn dahinter, auch dort arbeiten offenbar einfach nur normale Menschen, die nicht bei jeder Sache nur böse Hintergrundgedanken haben.

    Bla, bla, bla...erstens kann man in Deutschland KEINE Überweisungen zurückbuchen (nur in extremsten Ausnahmefällen, z. B. 10000 statt 10 EUR überwiesen oder sowas) und zweitens sollte man als juristischer Laie sich nicht so aufplustern und wilde Behauptungen aufstellen. Drittens ist für Inkassounternehmen nicht die Gewerbeaufsicht zuständig, sondern der BDIU (= Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen). Ich kann dieses Gejammer über die angeblich ach-so-verbrecherischen Inkassounternehmen nicht mehr hören, wenn ich Mist gebaut hab und ne Rechnung verpennt hab, und sei es nur 2 Tage über der Frist, dann ist das eben meine Schuld und dann muss ich dafür aufkommen. Ich persönlich weiß, wie beschissen das ist, auf sein Geld zu warten und es nicht zu bekommen. Und genauso geht des den Firmen auch, das Internet und Telefon etc. könnte so viel billiger sein, wenn es nicht große Mengen von Leuten gäbe, die teilweise wie selbstverständlich ihre Rechnungen nicht oder nur viel später als gewünscht zahlen, und damit die Firmen enorm schädigen.
     
  16. kummermit

    kummermit ROM

    Mir hat acoreus eine Mahnung über knapp 50€ geschickt nur mit einer Aktennummer.Ich weiß überhaupt nicht,wofür man von mir diesen Betrag haben will.Was soll ich tun?Bezahlen will ich auf gar keinen Fall einen Betrag,wo ich nicht weiß wofür.Aber was tun?Die haben ja mit Zwangsvollstreckung gedroht.HILFE!!!!!!!!!!!!!!Was soll ich machen???
     
  17. EBehrmann

    EBehrmann Halbes Gigabyte

    1. Bei acoreus wofür der Betrag Fällig ist. Die wollen Geld, dann müssen die die auch sagen, wofür.

    2. Deine Tastatur in Ordnung bringen. Die ! Taste und die ? Taste klemmen.
     
  18. :bahnhof:
    Hallo Hilfesuchender,
    Zitat:
    ###########################
    Mir hat acoreus eine Mahnung über knapp 50€ geschickt nur mit einer Aktennummer.Ich weiß überhaupt nicht,wofür man von mir diesen Betrag haben will.Was soll ich tun?Bezahlen will ich auf gar keinen Fall einen Betrag,wo ich nicht weiß wofür.Aber was tun?Die haben ja mit Zwangsvollstreckung gedroht.HILFE!!!!!!!!!!!!!!Was soll ich machen???
    ##########################
    schon mal auf die Rückseite geschaut?
    Im Allgemeinen ist dort sehr detailliert aufgeführt, warum die Forderung besteht.
    Ob Du der Aufstellung dann zustimmst,
    kannst letzendlich nur Du selber entscheiden.
    Mach was daraus.
    info@heinof
    PS. von Danny de Vito
    "Anwälte sind wie Atomraketen: Man braucht sie, um sein Ziel zu erreichen. Aber wenn man sie einsetzt, vernichten sie alles"
     
  19. Jörg VC

    Jörg VC ROM

    Bis zu Anfang des letzten Jahres wurde mir die Telefonrechnung wie gewohnt von meinem Konto per Einzugsermächtigung abgebucht, bis zu jenem Tag als sich eine 0190-Nummer über das Internet ganze 4 Sek. für sage und schreibe 25,00 Euro eingeschlichen hatte. Diese Summe habe ich mir natürlich sofort über meine Bank zurückbuchen lassen (das Geld brauchte ich im Nachhinein übrigens nicht bezahlen mehr dazu gleich). Der erste Schritt der Telekom war die Kündigung des Einzugverfahrens. „Gut!“ dachte ich mir, ist besser, ich kontrolliere ab jetzt die Telefonrechnungen intensiver und überweise eben per Online-Banking. Soweit so gut! Dann im Dezember 2006 wurde meinerseits wie gewohnt nach Überprüfung der Rechnung die gesamte Summe allerdings mit etwas Verzug überwiesen. Im Januar kam dann aber eine Mahnung von „freenet“ über deren Summe mit dem bekannten Hinweis: „Sollten Sie die Forderung inzwischen überwiesen haben, so betrachten Sie dieses Schreiben bitte als gegenstandslos!“ Also - dachte ich - ich hab` ja überwiesen, alles ok! Aber nichts war ok! Denn letzte Woche flattert mir das auch Euch auch bekannte „acoreus“ Brieflein ins Haus mit den üblichen Forderungen inkl. 28,10 Euro Mahn-, Inkasso-, und sonst was Gebühren! Ha! - dachte ich – die können mir doch gar nichts weil ich alles längst bezahlt hatte – dachte ich aber nur! Denn als ich dann ganz genau auf meine Konten schaute, wurde mir die Rechnungssumme von meine Bank wegen einer falschen Kontonummer 2 Tage später wieder zurücküberwiesen. Der Fehler lag ganz klar bei mir indem ich die letzten beiden Zahlen des Telekom-Kontos versehentlich verdreht hatte!!! Dummerweise ist mir das nicht aufgefallen, da ich mehrere Konten führe und ich nicht immer alle gleichzeitig kontrolliere. So und jetzt gucke ich doof aus der Wäsche, denn „freenet“ konnte die von mir ruhigen Gewissens überwiesene Summe dementsprechend ja nicht erhalten! Also muss ich jetzt in den sauren Apfel beißen und zahlen!
    Was halte ich nun von der ganzen Sache? ******* SPIEL DAS! Telekom hatte seinerzeit mit unseriösen 0190-Anbietern zusammengearbeitet, dass konnte ich damals mit viel Aufwand beweisen! Die Summe, die ich letztendlich nicht zu zahlen brauchte ging aber für die Sperrung der 0190-Nummer seitens Telekom (!) und einer Firewall im PC wieder ´drauf, ganz zu schweigen von der Arbeit und dem Ärger. Telekom kündigte mir das Einzugsverfahren, nicht ich ihnen. Hätten jetzt aber wieder gerne eine Einzugsermächtigung meinerseits. Klar wollen die das aber... ich habe bisher immer ruhigen Gewissens meine Rechnungen bezahlt, zumindest bis zum heutigen Tag! „Freenet“ knallt gleich mit „Acoreus-Inkasso!“ Auch wenn sie eine Mahnung vorweg schicken, nicht jeder Kunde ist gleich ein potentieller Nichtzahler weil er keine Kohle hat oder ähnliches. Aber alle Telekommunikationsunternehmen und deren Inkassoläden profitieren kräftig voneinander...und jetzt hört bloß auf mir zu erzählen, ist ja Deine eigene Schuld weil bla bla. Solch ein Umgang mit Kunden seitens dieser Läden gleicht einem Scharfrichter mit Verurteilten und das ist mein voller Ernst! 28,10 Euro für einen Zahlendreher – was ist das nur für eine Summe? - das ist zweifelsohne Wucher! Dafür muss ich schweinehart arbeiten! Auch wenn „freenet“ rechtlich nicht dazu verpflichtet ist, eine 2. und 3. Mahnung wäre die kundenfreundlichere Art aber eben nicht lukrativ.
    Sollte meine Wenigkeit sooo mit Kunden umgehen, ich hätte die längste Zeit welche gehabt! Ich spreche hier von dem Zusammenspiel aller Telefabriken und deren Helfershelfer. Das ist Abkassieren erster Güte und das ist meine klare Meinung. Zähle ich jetzt alles zuammen, komme ich auf eine Summe von locker 50,00 Euro. Das ist eine 13. Telefonrechnung bezogen auf einen Jahresverlauf. Ich möchte nicht wissen, wie vielen es ähnlich ergangen ist. Wir zahlen uns hier alle doof und dämlich. Mein nächster Schritt, die Kündigung an freenet!
    Gruß, Jörg VC
     
  20. EBehrmann

    EBehrmann Halbes Gigabyte

    @ Jörg VC

    Da hast du es ja gut getroffen und das ist mein Ernst. Du hast, trotz eindeutigem Zahlungsziel eine Zahlungserinnerung erhalten. Nachdem du nach der Zahlungserinnerung immer noch nicht gezahlt hast, hast du ein Schreiben vom Inkassobüro, inklusive deren Gebühren erhalten. Das ist in Ordnung.

    Rein rechtlich muss man, wenn auf der Rechnung ein Zahlungsziel angegeben ist, keine Erinnerung mehr schicken. Sobald das Zahlungsziel überschritten ist, befindest du dich in Verzug. Sobald du dich in Verzug befindest, kann der Gläubiger einen gerichtlichen Mahnbescheid erwirken.

    Und ob du nun zwei, oder drei Zahlen vertauscht hast, das kann dem Gläubiger egal sein. Die arbeiten auch bestimmt nicht mit Inkassobüros zusammen, weil sie mit Zahlungsunwilligen so gute Erfahrungen gemacht haben.

    Übrigens, Zahlendreher bei Überweisungen sind mir auch schon passiert, Sobald auf dem Kontoauszug eine Ruckbuchung vermerkt war, habe ich mich mit dem Gläubiger in Verbindung gesetzt und die Sache geklärt, anschließend an die richtige Stelle überwiesen und alles war erledigt.

    Und 28,10 € gebühren für ein Inkassobüro ist auch in Ordnung, die Jungs müssen schließlich auch leben und arbeiten nicht umsonst.

    Und wenn du mehrere Konten führst und dort so viel Geld hin und her fließt, dass dir Unstimmigkeiten nicht gleich auffallen, wirst du auch die 28,10 € verschmerzen können.
     
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