1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
    Dismiss Notice

Muss ich den Dialer "RPS Offline" bezahlen?

Discussion in 'Sicherheit' started by dj_ibo, Apr 3, 2004.

Thread Status:
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  1. Gast

    Gast Guest

    Es ist in jedem Fall besser, die Ursache zu suchen als die Schuld.
     
  2. dj_ibo

    dj_ibo Halbes Megabyte

    @TABANO
    :blabla: :zzz:

    @all
    anscheinende ist hier jeder gegen mich und achtet nur auf die rechtschreibfehler.
    ok, dann beende ich halt dieses thread!
    ihr hockt wohl alle zu lange vor dem pc und wollt nicht einen finger für die rechte sache rühren.


    Bitte nicht mehr Anworten!!!
    Die Moral ist gebrochen!
     
  3. Knutig

    Knutig Byte

    @TABANO
    Hoffentlich gibts dafür eine Sperre, ich würds Dir von Herzen gönnen.

    *PLONK*
     
  4. TABANO

    TABANO Kbyte

    Edit: (Sorry... war vorher doch zu krass;) )
    :dumm:Wie v. Jemandem bereits erwähnt: vielleicht lachen sie sich darüber tot...

    An Deinen Fehlern kann man m.E. erkennen, dass dies ein Jugendlicher verfasst haben muss, der mit Phantasieparagraphen um sich wirft, ohne auch nur im Ansatz durchzublicken.
    (ein Ausrufezeichen reicht völlig.)
    Doch, aber Du checkst es einfach nicht:p
    Mut nennst Du sowas? Naja, Ansichtssache.
    Und "wer auf seinen Rechner nicht aufpasst, den bestraft das Leben" :totlach: :totlach: :totlach:
    Zumal Du ja schon eine Software hast, die einen Dialerschutz anbietet, Du ihn aber abgeschaltet hast, zeigt uns recht deutlich auf, was Du offenbar zu unvorichtig bist.

    Zahl? den Scheiss und lerne daraus, ohne hier noch zum Dank pampig zu werden.
     
  5. Univacs

    Univacs Kbyte

    Das ist irrelevant. Haften muss der Anschlussinhaber, also Deine Eltern und die werden ja wohl volljährig sein.

    > und meine vater und mutter haben von der ganzen sache auch nichts gewusst.

    Das wird den Richter wenig beeindrucken.

    > wie sieht es damit aus?

    Schlecht.

    > hab ich chance bei gericht?

    IANAL, aber Deine Chancen dürften gegen Null tendieren.


    BTW: Deine <shift>-Taste scheint kapott zu sein.


    Univacs
     
  6. dj_ibo

    dj_ibo Halbes Megabyte

    :o
    natürlich habe ich keinen anwalt eingeschaltet!!!
    ich versuchs mit dem Pokerface!
    wenn er nachgibt, hab ich gewonnen,wenn nicht muss ich zahlen!
    forderung mit F :aua: word hat?s net erkannt.
    -------------------------
    DAS ist kein grund mich auszulachen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
    wenigsten hab ich mut und lass mich nicht einschüchtern.
    wer den pfennig nicht ehrt, ihr wisst schon.
     
  7. Gast

    Gast Guest

    Unabhängig davon, dass der Brief eine Lachnummer ist, haftet der Anschlussinhaber nach gängiger Rechtssprechung für die angefallenen Gebühren, solange der Dialer sich nicht hinterlistig auf dem Rechner eingenistet hat. Wer an dem Rechner saß, ist völlig egal, siehe BGH-Urteil.
     
  8. Gast

    Gast Guest

    Dafür subsumierst du aber noch ganz beachtlich! ;)
     
  9. Gast

    Gast Guest

    ... daß es dem Anbieter im gegebenen Falle vermutlich nicht zuzumuten ist, den Beweis zu führen, daß eben KEINE Volljährige am PC saß. Da könnte ich nämlich IMMER kommen und sagen, das war ein Minderjähriger.

    Die von Dir genannten Paragraphen stehen im BGB.

    Habe allerdings folgende Bedenken:

    Das Geschäft läßt sich nicht rückabwickeln, da Deine Tochter die -- hypothetisch erlangte -- Leistung nicht wieder 'rausrücken kann. Hätte sie z.B. ein Handy gekauft, würde sie das zurückgeben und fertig.

    Außerdem steht zu befürchten, daß davon ausgegangen wird, daß sie bedingt geschäftsfähig ist und da 25 Piepen zwar eine Menge Geld sind, aber auch nicht übertrieben viel, könnte es sein, daß das unter die Bestimmungen des "Taschengeld-Paragraphen" (§ 110 BGB, glaube ich) fällt. Dann hätte sie das Rechtsgeschäft wirksam abschließen können.

    Wenn ich § 111 richtig verstanden habe, geht es da um EINSEITIGE Rechtsgeschäfte. Trifft hier aber nicht zu. Einseitiges Rechtsgeschäft wäre, wenn ich meine Paragraphen richtig im Hinterkopf habe, z.B. eine Schenkung. (Ich hatte Jura im Nebenfach, ist aber eine Weile her).

    Schließe mich Moby Duck an, vergiß die Affäre und zahle. Kostet Dich so viel mehr.

    MfG
    Vimes
     
  10. Gast

    Gast Guest

    Ganz schön clever von dir! Die lachen sich tot und du bist die Forderung los!

    Nee mal im Ernst: Was du da abziehst, ist nicht mehr vernünftig:

    Überlege mal, wie hoch dein Stundenlohn ist und wieviel Zeit du bisher in deine untauglichen Versuche investiert hast.

    Der von dir eingeschlagene Weg ist hoffnungslos daneben. Einerseits willst du dich wehren, scheust jedoch die Kosten eines Anwalts (wäre ja auch unwirtschaftlich) und suchst deshalb Rechtsrat in einem PC-Forum. Kostet zwar nix, ist aber völlig ungeeignet. Der von dir aufgesetzte Brief ist stümperhaft und eine Lachnummer. Es reicht nicht, sich irgendwelche Vorschriften zusammenzugoogeln.

    Machs's richtig, das kostet (s.o.) oder lass es!
     
  11. soul115

    soul115 Kbyte

    Ich auch. :totlach:

    Was denn jetzt: Anwalt aufgesucht oder Anwalt einschalten, wenn die das immer noch nicht einsehen wollen?

    Seit wann stehen die genannten Paragraphen im Grundgesetz?

    Und seit wann schreibt man Forderung mit "V"?

    Trotzdem viel Erfolg ;)
     
  12. Gast

    Gast Guest

    Dreimal laut gelacht. :totlach:
     
  13. dj_ibo

    dj_ibo Halbes Megabyte

    so,
    der 2. brief ist unterwegs:

    Sehr geehrter Herr schmidtlein,
    das meine tochter lesen kann tut hier nichts zur sache!
    ich habe meinen anwalt aufgesucht und ihm die sache geschildert.
    er hat mir prompt diese zwei parapraphe des grundgesetz genannt:

    "§ 108 Vertragsschluss ohne Einwilligung

    Schließt der Minderjährige einen Vertrag ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters, so hängt die
    Wirksamkeit des Vertrags von der Genehmigung des Vertreters ab.


    § 111 Einseitige Rechtsgeschäfte

    Ein einseitiges Rechtsgeschäft, das der Minderjährige ohne die erforderliche Einwilligung des
    gesetzlichen Vertreters vornimmt, ist unwirksam. Nimmt der Minderjährige mit
    dieser Einwilligung ein solches Rechtsgeschäft einem anderen gegenüber vor, so
    ist das Rechtsgeschäft unwirksam, wenn der Minderjährige die Einwilligung nicht
    in schriftlicher Form vorlegt und der andere das Rechtsgeschäft aus diesem
    Grunde unverzüglich zurückweist. Die Zurückweisung ist ausgeschlossen, wenn der
    Vertreter den anderen von der Einwilligung in Kenntnis gesetzt hatte. "

    hier geht unmissverständlich hervor, dass meine tochter nicht das recht und privilegien hat die dienste der internetseite

    www.hausaufgaben.de in anspruch zu nehmen und daher ihre vorderung unwirksam wird. falls sie das immer noch nicht einsehen

    wollen, muss ich meinen anwalt einschalten. lassen sie in ihren und meinen interessen die vorderung fallen.

    Mit freundlichen grüssen
    xxx
     
  14. AntiDepressiva

    AntiDepressiva CD-R 80

    Mitnichten.
    Im Zweifelsfall läuft das eher auf Vernachlässigung der Aufsichtspflicht heraus, da einer Minderjährigen Inhalte zugänglich gemacht wurden, die nur für Erwachsene bestimmt waren.
     
  15. Gast

    Gast Guest

     
  16. Denniss

    Denniss Megabyte

    Die Registrierung von Dialern bei der RegTP stellt kein Gütesiegel dar. Mit der Registrierung erhalten Sie als Verbraucher jedoch Informationen über die registrierten Dialer und wer sich dahinter verbirgt

    http://www.regtp.de/mwdgesetz/start/in_12-01-00-00-00_m/fs.html
    http://www.regtp.de/mwdgesetz/start/in_12-04-00-00-00_m/index.html

    Wenn bei der Inst des Dialers wirklich steht erst ab 18 Jahren zugelassen und eine 17-jährige hat das ignoriert/überlesen muß der Anbieter nicht nachweisen das ein zulässiger Nutzer das Teil benutzt hat ?
    Ggf per eidesstattlicher Aussage zu widerlegen das ein zulässiger (ab 18J) das Teil benutzt(installiert) hat .
    Wenn eine Rechtsschutzversicherung vorliegt würde ich es drauf ankommen lassen .
     
  17. dj_ibo

    dj_ibo Halbes Megabyte

    dann werde ich eben ohne eure hilfe das kind zu schaukeln bringen.
    ihr habt wohl alle zu viele kohle in der tasche,dass es euch nicht wert ist für 30 piepen zu kämpfen.
     
  18. Gast

    Gast Guest

    Jau, Boba hat recht.

    Aber wenn du wirklich und ernsthaft Streß machen willst, kannst du nicht erwarten, dass du hier eine umfassende Rechtsberatung bekommst. Suche einen Anwalt deines Vertrauens auf. Der wird gegen eine Vorschußzahlung von 25,- ? zzgl. 15% Auslagenpauschale und zzgl. 16 % MwSt den von dir gewünschten Brief gerne aufsetzen. :D
     
  19. Gast

    Gast Guest

    nix ! bezahl den Sch*** und vergiss den Fall !

    *Kopfschüttel* :rolleyes:
     
  20. dj_ibo

    dj_ibo Halbes Megabyte

    ich hab denen geschrieben,von wegen minderjährig, seite ab 18, eltern haben keine erlaubnis für die seite gegeben,nichts rechtskräftig.
    und hier die antwort:

    Sehr geehrter Herr Karabas,

    unsere Zugangstools sind von der Regulierungsbehörde zugelassen.
    Unser Dialer installiert sich nicht automatisch, noch wählt er sich
    von alleine ein. Außerdem werden die Kosten auf der Webseite
    und nochmals im Zugangstool angezeigt.

    Leider weiß ich nicht, wie sie darauf kommen, daß diese Forderung
    nicht rechtkräftig ist, wenn Sie als Eltern nichts davon wußten und
    damit auch keine Erlaubnis geben konnten.

    Wenn Sie Ihre Tochter ohne Aufsicht im Internet surfen lassen,
    dann gehe ich eher von "Eltern haften für Ihre Kinder" aus und
    außerdem glaube ich schon, daß Ihre Tochter mit 17 Jahren
    in der Lage ist, zu lesen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Andreas Schmidtlein"

    wie soll ich antworten?
     
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