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ebay und paypalzwang - doch ein Verstoß gegen Gesetz

Discussion in 'Erfahrungen mit Firmen' started by mimchen, Oct 10, 2010.

Thread Status:
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  1. neppo1

    neppo1 Halbes Gigabyte

    Ähmm Willkommen im Leben....
    Wie im Geschäftsleben üblich sind immer zwei dran beteiligt.
    Die AGBs von Ebay kannst vorher einsehen, und du wirst nicht gezwungen deine Artikel
    dort einzustellen. Das war deine Entscheidung.
    Wenn die Gebühren denn Gewinn fressen ist es üblich ein Kostengünstigeren Vertriebsweg zu wählen.
    Es gibt genug andere Plattformen , und wenn bei dir nichts hängen bleibt solltest du mal deine Kalkulation über denken.
     
  2. mimchen

    mimchen Byte

    Schön und gut, aber leider nicht ganz richtig.

    Ich kann jetzt nicht genau zitieren, aber für mich gelten die AGBs, die am Tag des Vertragsabschlußes (das Jahr 2000) galten . Zu dem Zeitpunkt war von PayPal noch nicht die Rede.

    AGBs-Nachbesserungen hin oder her. Wer sagt, dass ich damit einverstanden seien muss?
    Selbst die Salvatorische Klausel besagt, dass es nur dann OK ist, wenn die Änderungen zum Wohle des Kunden sind.

    Soll ich mir jetzt noch diese AGBs vorknöpfen?
    Ich wette ich finde auch hier komische Sachen.

    "willkommen im Leben" ???
    Wen verdanken wir, dass das Leben so geworden ist?
    Nur den Menschen, die weg schauen.
     
    Last edited: Oct 11, 2010
  3. neppo1

    neppo1 Halbes Gigabyte

    Komisch ich werde von meinen Geschäftspartnern wozu auch Ebay zählt informiert wenn sich Geschäftsbedingungen ändern. Müsste ergo auch bei Dir der fall sein.
    Wenn nicht Wiedersprichst sind die alten hinfällig und es gelten die neuen.
    Aber es ist scheinbar einfacher seine Probleme auf andere zu schieben, als sich mal intensiv mit seinem eigenen Geschäftskonzept aus einder zu setzen.
    Denk mal drüber nach...
     
  4. mimchen

    mimchen Byte

    ja, ich habe nachgedacht.

    Und komme (nicht nur ich) immer wieder zu dem Punkt, dass ich keinen dazu zwingen darf meine Taschen zu füllen.

    Natürlich kommt jetzt der Satz: aber ich bin doch nicht gezwungen über eBay Geschäfte zu betreiben.

    Und da komme ich wieder zu meiner Aussage: wenn ich mich wegdrehe bleibt es so.

    Beispiel:
    Wenn ich Zeugin von Diebstahl bin, dann habe ich 2 Möglichkeiten:
    1. ich habe nichts gesehen und habe Ruhe
    2. ich erzähle, was ich weiß, unterstütze und ergänze einige andere Zeugenaussagen und so wird vielleicht der Dieb erfasst.

    Wenn ich die neue AGBs nicht akzeptiere bin ich raus.
    Es bewirkt absolut nichts!
    Also ist es der falsche Weg.

    Lies doch mal dein eigenes Motto und denke nach :)
     
  5. neppo1

    neppo1 Halbes Gigabyte

    Sorry aber das ist gelinde gesagt jetzt Blödsinn was du schreibst.
    In dem moment wo du dich im Online Handel selbständig machst ist es einzig deine Aufgabe die Kosten im griff zu haben.
    Es war deine entscheidung gezwungen hat dich keiner dazu.
    Nur ein normaler Geschäftsmann setzt sich früh genug hin und analysiert das Problem und sucht lösungen.
    Aber du suchst nur bei anderen die sind schuld nicht ich , das ist kindisch....
    Wenn dem Geschäft nicht gewachsen bist steig aus...
     
  6. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    Nö. So du eventuellen Änderungen nicht widersprochen hast, gelten die für dich. Allerdings muss ebay nachweisen, dass sie dir diese zugestellt hat. Da ebay derlei über das interne Nachrichtensystem verteilt, dürften sie da leichtes Spiel haben.


    Ja sicher, dafür sind die da und Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.


    Das haben viele Verkäufer nicht gern und es wurde seinerzeit auch in den ebay-Foren heftigst diskutiert. Da das auch durchaus potente Händler getroffen hat, darfst du davon ausgehen, dass wenn es eine rechtliche Möglichkeit dagegen gäbe, die auch längst vor Gericht anhängig wäre. Schluss endlich ist die Sache wieder ganz einfach: rechtlich kommt du nicht dagegen an, also bleibt dir nur, ebay zu "boykottieren". Alles andere ist leeres Gerede. Habe fertig. :D
     
  7. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    Dazu hat er sich bis jetzt leider nur indirekt geäußert.

    Ich denke auch, da hat sich einer verkalkuliert bzw. Vater Staat wollte überraschender Weise seinen Anteil am Kuchen.
     
  8. mimchen

    mimchen Byte

    Ist Geschäftsmann dem gewerblichen Verkäufer gleich zu setzen?

    Falls ja, trifft es auf mich nicht zu.

    Was heißt jetzt, ich soll meine Kosten im Griff haben?

    Die habe ich. Und weil ich sie im Griff habe sollen sie nicht all zu hoch sein.
    Ich habe mich auch nicht verkalkuliert. Das geht bei 10 Angeboten/ Monat und 2 Verkäufen nicht mal.
    Mich macht der PayPalzwang nicht gerade arm.
    Ich habe doch schon mal geschrieben, dass es nichts persönliches ist.

    Ich soll mir vielleicht die erwähnte Diskussion anschauen.

    Ob dort so ein Satz zu finden wird: ich habe mit meinem Anwalt gesprochen, da ist nix zu machen?

    Wie lange hat man darüber disskutiert, dass Erde eine Scheibe ist?

    Übrigens: mimchen ist eine SIE.
     
  9. Scasi

    Scasi Ganzes Gigabyte

  10. neppo1

    neppo1 Halbes Gigabyte

    Und?
    Du kennst die Regeln bei ebay...
    kalweit hat es schon geschrieben und ich hab es dir auch schon geschrieben es gibt alternativen.
    Und wenn nur 10 Teile im monat verkaufst, Kleinanzeigen bei ebay sind kostenlos da gibt es viele wege....aber das was du hier machst ist heisse Luft um nichts.
     
  11. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    ...au man, hast du nun ein "privates" oder ein "gewerbliches" Ebay-Konto?



    PS: bitte so wie es im Konto steht und nicht was du glaubst zu haben.
     
  12. mimchen

    mimchen Byte

    @ Scasi

    Meine Dankbarkeit kennt keine Grenzen.

    Auch über Google gesucht?
    Ich habe nach 3 Tagen Suche aufgehört :(

    Ich glaube, damit bin ich zufriedengestellt und melde ich mich nicht mehr.

    Ich wusste, dass ich mich auf Euch verlassen darf.
    Es ist mind. eine Empfehlung wert.

    :bet: Danke an ALLE :bet:

    Nachtrag: @Kalweit
    mein KONTO ist sehr privat, war schon immer und wird auch bleiben - oder eben nicht, wenn ich da weg gehe.
     
    Last edited: Oct 11, 2010
  13. Scasi

    Scasi Ganzes Gigabyte

    > Auch über Google gesucht?

    nee, mit G**gle hab' ich ebenso wenig am Hut wie mit Painpal! :flame:

    > Ich habe nach 3 Tagen Suche aufgehört

    da sag' ich mal lieber nix zu ... :D
     
  14. mimchen

    mimchen Byte

    Ich wollte nicht mehr zurück, aber ich habe alles unter HEISE gelesen und :aua: :bahnhof:

    Da ich von Euch die beste Antworten bekommen habe, muss ich noch was Fragen.

    Findet Ihr diese 4 Artikel OK?

    Warum vergleicht man eBay mit Amazon?
    Beim Kauf ja, aber es geht um Auktionen, die richtig Spaß machen.

    Warum sind alle über den Käuferschutz so begeistert, wenn er nur zu 10% wirklich funktioniert?

    Gibt es andere Auktionshäuser dieser Art?
    Ja. (hmmm...)
    Also Hood wohl nicht, da sind die Gebühren anders geregelt.
    Kennt Ihr welche?
    Die sind aber viel später entstanden und konnten sich nicht dursetzen.
    Haben keinen Namen. Somit nicht so viel Kunden, nicht Weltweit.

    Bleibt mir nur zu denken, dass eBay doch einzigartig ist.

    Man behauptet, dass die Beschwerden nach der Einführung von PayPalzwang zurückgegangen sind.
    Klar.
    Eine gute Abschreckung.

    Da es doch die Wahrscheinlichkeit besteht erwischt zu werden, verzichten viele auf krume Geschäfte.

    Einfache Rechnung: 100 Geschäftsleute, davon 20 Betrüger, 10 werden erwischt.
    Also 10% negativ.
    Jetzt kommt PayPal
    Von den 20 bösen bleiben nur 10 und wieder die Hälfte wird erwischt.
    Jetzt sind es nur 5% negativ

    Es ist tatsächlich eine nachweisbare Verbesserung.
    Zum Vorführzweck habe ich die Aufklärungsquote von 10% auf 50% erhöht.

    "Bei der Nutzung von Paypal entstehen den Online-Verkäufern zusätzliche Gebühren von bis zu 3,9 Prozent vom Verkaufspreis."
    Stimmt nicht. Dazu kommt noch 35 Cent pro Transaktion.
    Nehmen wir den Verkaufspreis von 2€, davon geht 8 Cent und noch mals 35 Cent weg.
    Es sind 22%. Wenn das schön ist, dann weiß ich auch nicht mehr.

    Man darf doch bei kleinen Geschäften auch kleinkarriert sein, oder? :)

    Was und wie hat man tatsächlich geprüft???

    Die Frage, die mir jetzt auf der Zunge brennt werde ich doch nicht stellen.

    Da stimmt doch vorne und hinten was nicht.

    Was nicht falsch wäre, PayPalzahlung erst ab 30€ einzuführen oder für sehr kleine Beträge wenigstens die Gebüren zu senken.
    Keine Interesse (habe mehrfach vorgeschlagen).
    Pecunia non olet

    PS.
    bei meinem letzten Kauf für 1€ mit PayPal habe ich auf Kontodaten bestanden.
    Von diesem Betrag bleibt aber wirklich kaum was übrig, also ist besser die Ware zu verschenken oder irgendwann in die Tone zu klopfen.
    Anstiftung zu Umweltverschmutzung :)

    ich weiß, kleinkarriert.
     
    Last edited: Oct 11, 2010
  15. Scasi

    Scasi Ganzes Gigabyte

    > ... also ist besser die Ware zu verschenken oder irgendwann in die Tone zu klopfen.

    :spitze: jetzt hast Du es verstanden! ibäh will den kleinen Privatkram halt loswerden ... :rolleyes:
     
  16. mimchen

    mimchen Byte

    weil sich damit kaum Geld schaufeln lässt und weil es nur Probleme bereitet.

    Alles KLARO :)
     
  17. Scasi

    Scasi Ganzes Gigabyte

  18. EBehrmann

    EBehrmann Halbes Gigabyte

    Gezwungen wird niemand, ist alles freiwillig.
    Aber so, wie du nicht bereit bist, die Taschen von Ebay zu füllen, ist Ebay auch nicht bereit, Deine Taschen zu füllen, sie wollen eben dafür, dass Sie Dir eine Verkaufmöglichkeit bieten, ein Stück vom Kuchen abhaben. Das der Verkäufer die Paypal Kosten tragen muss, ist normal, läuft bei Kreditkarten auch so.

    Es gibt zwar auch andere Versteigerungsplattformen, aber werden trotz der Gebühren im Durchschnitt bei Ebay die höchsten Gewinne erzielt.

    Sach mal mimchen, verkloppst Du über Ebay die Handys Deines Vaters? :ironie:
     
  19. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    ...so, und damit sind sämtliche Gesetze bezüglich Wettbewerbsrecht uninteressant, da, wie bereits gesagt, nur Mitbewerber oder Organisationen (z.B. die Verbraucherzentralen) sich darauf berufen und entsprechend klagen können. Als Endverbraucher geht das per Definition nicht.
     
  20. Und ich bin immer noch der Meinung, daß Derjenige, dem die Geschäftsbedingungen seines Geschäftspartners nicht, respektive nicht mehr, gefallen, den Geschäftspartner wechseln kann.

    Ich kenne keine Klausel bei eBay, die Dich zwingt, diese Plattform zu verwenden.
     
Thread Status:
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