1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

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IFPI eröffnet Jagd auf illegale Musikanbieter in P2P-Börsen

Discussion in 'Ihre Meinung zu Artikeln auf pcwelt.de' started by Sveni2211, Mar 30, 2004.

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  1. Gast

    Gast Guest

    Hallo Zement,

    nach deutschem Recht hat man so lange als unschuldig zu gelten, bis das Gegenteil bewiesen wurde.

    Das heißt nicht, daß einem die Polizei nicht ordentlich auf die Pelle rücken würde im Rahmen eines Verhörs, wie es bei Deinem Bruder wohl passiert ist (Beileid). Aber trotzdem müssen die Jungs Dir beweisen, daß Du es gewesen bist.
    Wenn Indizien vorliegen, wie der Personalausweis Deines Bruders am Tatort, dan müssen die Brüder eben hinterfragen, was da gewesen ist. Aber auch das ist eben ihr Job.

    Es gilt: Vor Gericht muß über jeden vernünftigen Zweifel hinaus bewiesen werden, daß der Angeklagte schuldig ist. Nur in ganz seltenen Fällen ist eine Umkehr der Beweislast zulässig, und das (wenn ich mich recht erinnere) nur in Zivilprozessen, aber nicht im Strafprozessrecht.

    Sei froh, daß wir nicht in Amerika leben... da ist der Staatsanwalt der Gegner des Angeklagten und ist nicht verpflichtet, entlastende Indizien vorzulegen. In Deutschland MUSS er das, sonst ist er fällig.

    Fazit: Die Aussage, in Deutschland müßte man seine Unschuld beweisen, trifft nicht zu.

    Was die Versicherungen angeht, natürlich überprüfen die jeden Schadensfall. Es gibt genügend Versicherungsbetrügereien und auch Versicherungen haben kein Geld zu verschenken.

    MfG
    Vimes
     
  2. Delta9

    Delta9 Byte

    @romulus.rom:

    Du hast den Punkt meiner Frage getroffen.

    Mit anderen Worten: also Du glaubst nicht, daß bei einem 0815-P2P-User, der in unregelmäßigen Abständen einige MP3s herunterlädt, unvermittelt die Polizei mit einem Durchsungsbefehl vor der Tür stehen kann (weil beispielsweise die IFPI Strafanzeige gegen ihn wg. gewerbsmäßiger Verbreitung von Raubkopien gestellt hat um an seine IP/Adresse zu kommen)?
     
  3. Zement

    Zement Kbyte

    Meinem Bruder wurde vorgeworfen er habe ihrgendjemanden mishandelt und geschlagen nur weil man seinen ausweiß am tatort fand welches im vorher gestohlen wurde, die anklage (von statsanwalt!!) hatte keinen erfolg, nu wollte er später mit einem abi zur polizei gehen, dort studieren, SOFORT kramten die da diesen fall raus und haben ihn da so fertig gemacht, ahja und was war und waren sie denn nicht doch da usw... mein bruder hatte mühe sich zusammenzureißen und bekamm dennoch eine absage... UND NUN WILLST DU MIR WEIßMACHEN, DASS ES NICHT ALLES SCHEIßE IST?
    ich glaubs wohl nicht,

    ohh jaa, nur nich wenn man Herr Kohl heißt und viel Kohle hat, dann kann man sich schön freikaufen


    Dies bezug sich auf meine frühere formulierung: Man ist solange schuldig bis man das gegenteil bewiesen hat und weiter dies ist auch in der Gesellschaft so. Ich rate dir zum Augenarzt zu gehen oder vielleicht privatdeutschunterricht zu nehmen, soll ja nicht so gut sein in der schule...
     
  4. romulus.rom

    romulus.rom Kbyte

    @zement

    ich habe nur mal was grundsätzliches in diesen thread anmerken wollen, ohne einen neuen zu eröffnen, da ich den eindruck habe das so mancher diese befürchtung hat worüber ich schrieb.

    und deine meinungsäußerungen kann man getrost ignorieren, entbehren sie doch jeglicher grundlagen. jeder kann nun mal in unserer gesellschaft kläger oder beklagter sein. die glaubhafte nachweispflicht der schuld des beklagten liegt beim kläger. so und nicht anders. deine informationen wie du sie hier darlegst hast du wohl aus amerikanischen serien oder filmen.
    und zu deinem beispiel bei versicherungen, hier zeigt sich wieder das du äpfel und birnen zusammenrechnest. eine versicherungsgesellschaft ist ein unternehmen welches genauso wie andere gewinne erwirtschaften will. darum ist es natürlich immer bemüht alle möglichkeiten auszuschöpfen um bestimmte leistungen gerade bei höhren summen nicht erbringen zu müssen.
    du kannst froh sein in dieser hinsicht in deutschland zu leben, aber weil vieles für dich selbstverständlich ist, ist dieses dir nicht bewusst, oder du verstehst es nicht.

    romulus
     
  5. Zement

    Zement Kbyte

    Hier
    Hier gehts es darum ob man unrechtmäßige klagen ohne irgendwelche bewise erstatten kann und nicht um Hausdurchsuchungen. In deutschland ist es LEIDER möglich. In deutschland ist man solange schuldig bis man das gegenteil bewiesen hat. Deshalb schadet jede klage dem Ruf und dem Ansehen. Das liegt auch in der Gesellschaft. In sämtlichen Versicherungsfällen wird man doch der geschädigte als erstes auf Versicherungsbetrug überprüft und und und...
     
  6. romulus.rom

    romulus.rom Kbyte

    um mal einen grundsatz hier mit einzubringen.
    nicht ein einziger richter in deutschland würde auf einfache verdachtsmomente wie sie hier in irgendeiner weise immer mal wieder hervorgebracht werden, eine anordnung erlassen um z.b. die wohnung zu durchsuchen auf eventuelle kopien, die die ein beklagter per p2p gedownloaded hat. da bedarf es mehrerer gründe. z.b. nachgewiesene gewerbsmäßige veräußerung von musik-, film- und softwarekopien.
    wer p2p für den eigenen gebrauch nutzt und momentan egal in welcher form, ist sicher bei unrechtmäßigem gebrauch moralisch verantwortlich aber es würde zu keinem richterlichen verfahren kommen.
    alles andere ist in meinen augen hervorgebrachter mist, den irgendwelche heinis für ihre selbstdarstellung nutzen, sogar in form von "ich kenne da jemanden, dem ist schon mal das und das passiert... ". selbst die presse unterstützt diese art der verunsicherung, worin ich natürlich eine gewisse nähe an bestimmte unternehmen sehe. solch angelegte propaganda hilft sicherlich in einem gewissen prozentsatz, aber ob diese das grundübel beseitigt an dem deutschland und viele andere industrieländer zu kämpfen haben mag ich zu bezweifeln. eines ist ganz gewiss, es lenkt davon schön ab.

    und hier mal zur info aus dem grungesetz

    Artikel 13
    [Unverletzlichkeit der Wohnung]
    (1) Die Wohnung ist unverletzlich.

    (2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.

    (3) Begründen bestimmte Tatsachen den Verdacht, daß jemand eine durch Gesetz einzeln bestimmte besonders schwere Straftat begangen hat, so dürfen zur Verfolgung der Tat auf Grund richterlicher Anordnung technische Mittel zur akustischen Überwachung von Wohnungen, in denen der Beschuldigte sich vermutlich aufhält, eingesetzt werden, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise unverhältnismäßig erschwert oder aussichtslos wäre. Die Maßnahme ist zu befristen. Die Anordnung erfolgt durch einen mit drei Richtern besetzten Spruchkörper. Bei Gefahr in Verzuge kann sie auch durch einen einzelnen Richter getroffen werden.

    (4) Zur Abwehr dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit, insbesondere einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr, dürfen technische Mittel zur Überwachung von Wohnungen nur auf Grund richterlicher Anordnung eingesetzt werden. Bei Gefahr im Verzuge kann die Maßnahme auch durch eine andere gesetzlich bestimmte Stelle angeordnet werden; eine richterliche Entscheidung ist unverzüglich nachzuholen.

    (5) Sind technische Mittel ausschließlich zum Schutze der bei einem Einsatz in Wohnungen tätigen Personen vorgesehen, kann die Maßnahme durch eine gesetzlich bestimmte Stelle angeordnet werden. Eine anderweitige Verwertung der hierbei erlangten Erkenntnisse ist nur zum Zwecke der Strafverfolgung oder der Gefahrenabwehr und nur zulässig, wenn zuvor die Rechtmäßigkeit der Maßnahme richterlich festgestellt ist; bei Gefahr im Verzuge ist die richterliche Entscheidung unverzüglich nachzuholen.

    (6) Die Bundesregierung unterrichtet den Bundestag jährlich über den nach Absatz 3 sowie über den im Zuständigkeitsbereich des Bundes nach Absatz 4 und, soweit richterlich überprüfungsbedürftig, nach Absatz 5 erfolgten Einsatz technischer Mittel. Ein vom Bundestag gewähltes Gremium übt auf der Grundlage dieses Berichts die parlamentarische Kontrolle aus. Die Länder gewährleisten eine gleichwertige parlamentarische Kontrolle.

    (7) Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher vorgenommen werden



    gruß romulus
     
  7. Delta9

    Delta9 Byte

    Genau das wollte ich hören. Habs mir so ähnlich gedacht! ;)
     
  8. hoegi1973

    hoegi1973 Kbyte


    Also, das Stellen dieser Strafanzeigen ist durchaus legal, es sei denn, sie würden WIDER BESSEREN WISSENS gestellt, d.h. dem Kläger ist die Unschuld des Beschuldigten bewußt. Zur Zulässigkeit reicht ein "hinreichender Verdacht" aus (eine butterweiche Formulierung, ich weiß).

    Wäre ich von einer Strafanzeige betroffen, würde ich allerdings Gegenanzeige einreichen wegen: Verleumdung, Rufschädigung und Missachtung datenschutzrechtlicher Grundsätze (weil ich zwar mp3s auf der Platte hab, die aber nicht anbiete - lediglich das Anbieten ist ja definitiv illegal, das Saugen nur aus "eindeutig als rechtswidrig zu erkennenden Quellen" - und das soll mir mal einer nachweisen, viel Spaß... :D ).

    mfg


    hoegi1973
     
  9. Delta9

    Delta9 Byte

    Zum Verklagen vielleicht nicht, aber (zumindest lt. Gesetz) um einen richterlichen Beschluß zur Herausgabe der IP beim ISP zu erwirken.
     
  10. Zement

    Zement Kbyte

    Um jemanden zu verklagen, braucht man ihn deutschland (sche* land) keine beweise!
     
  11. RoBierT

    RoBierT Byte

    ....genau, die Herren "Manager" da oben und die ganzen Glieder der Kette dazwischen, sollten erstmal ihre Gewinnspanne etwas zurücksetzen, dann klappts vielleicht wieder. Solange wie ich für ein Album 18-20,- ? löhnen muss, wo fast die hälfte Schrott oben ist, lass ich's lieber sein. :) :dumm:
     
  12. Degenerate

    Degenerate Byte

    Es ist nicht nur der hohe Preis. Es ist vor allem die Verbindung von hohen Preisen, schlechter Qualität und Kopierschutz. Warum soll ich mir für 20 ? eine CD kaufen, auf der vielleicht 1-2 brauchbare Sachen drauf sind, und die zudem noch mit Abspielschutz versehen ist? Vereimern kann ich mich alleine...
     
  13. Zement

    Zement Kbyte

    bei spielen ist doch genauso...
     
  14. hoegi1973

    hoegi1973 Kbyte

    Das greift zu kurz - Bertelsmann hat auch noch diverse andere Unternehmen / Marken. Bespiel: Lycos

    mfg


    hoegi1973
     
  15. Woiso

    Woiso Kbyte

    Wenn ich bloß de Namen Sony höre .....
    Die legen sich alles so zu Recht wie es gebraucht wird.
    Wer produziert denn im großen Stil Brenner,Rohlinge ?
    Ich persönlich finde das zum :kotz: und die können mich da .....wo die Sonne nicht hin scheint.
     
  16. Die hören alles ab. Man ist heutzutage schon völlig gläsern. Wir sind einfach nur noch Sklaven der Politik und in erster Linie Sklaven der Industrie.
     
  17. nogel

    nogel Byte

    naja, das das technisch möglich ist, ist klar, aber das mit dem datenschutz is sonw sache... die beispiele mit dem telefon und der post waren schon richtig...
     
  18. Turboneger

    Turboneger Byte

    na, die ip-adresse rauszukriegen ist ja kein problem. und über den provider kommt man - theoretisch - auch an den user.
     
  19. Turboneger

    Turboneger Byte

    wenn du nur selbst gesungenes auf der festplatte hast, dann haste ja auch nix zu befürchten...
    :bremse:
     
  20. Wingnut2

    Wingnut2 Viertel Gigabyte

    es geht nicht darum was DU runterlädst, sondern was ein anderer/du zum download zur verfügung stell(s)t.

    mfg
     
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