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PDFGrabber erwischt böse Buben

Discussion in 'Software allgemein' started by sHeaRer, Jan 8, 2004.

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  1. sHeaRer

    sHeaRer Megabyte

    Hallo Leutz,

    ein Bekannter hat mich gerade panisch angerufen.
    Der Idiot hat sich die Demo von PDFGrabber runtergeladen und mit nem geklauten Key resgistriert.

    Und nu habe sie ihn erwischt.

    Es poppte wohl ein Internetexplorer-Fenster auf, sinngemäß mit dem Inhalt, er habe eine geklaute Version, die nun wieder im Demo-Modus läuft. Dann war noch Datum und Uhrzeit, seine derzeitige IP im Internet und seine Email-Adressen mit dem Hinweis aufgeführt, dass diese Daten bei dem Hersteller gespeichert wurde.

    Und wenn er die Software jetzt für 99,- ? kauft, dann ist die Sache erledigt, sonst leiten sie wohl rechtliche Schritte ein (Straf- & Zivilrechtlich)...

    Was haltet ihr von der Geschichte?

    MfG
     
  2. sHeaRer

    sHeaRer Megabyte

    auf jeden!!! :D :D :D
     
  3. Gast

    Gast Guest

    @mroszewski

    Stell den Link mal unter "Interessante Websites"

    :muhaha: :muhaha: :muhaha: :muhaha: :muhaha:
     
  4. Gast

    Gast Guest

    genau so sehe ich das auch, er soll froh sein das er das bezahlen DARF
     
  5. Gast

    Gast Guest

    und der anwalt sagt auch nur " bezahlen Sie das besser mal"
     
  6. Gast

    Gast Guest

    .... und hat hinterher nix mehr davon ( auser evtl. einen dicken kopf )

    Nee, software die man braucht kauft man auch !
     
  7. Gast

    Gast Guest

    das er den diebst. begangen hat weis er doch selber, ich an seiner stelle würde das Geld bezahlen.
    Er bekommt ja dafür ne vollversion.
    Alles andere kann richtig teuer werden.

    Datenschutz ? wo ? in D-Land ?

    :totlach: :totlach: :totlach: :totlach: :totlach:

    da könnte ich dir sachen erzählen
     
  8. Gast

    Gast Guest

    Klar, " Herr rechtsanwalt, ich setze geklaute Software ein, erwicht haben die mich auch, düürfen die mich einfach so erwischen ":D :D
     
  9. Nevok

    Nevok Ganzes Gigabyte

    Ich würde mal einem Rechtsanwalt die Sache vortragen.
     
  10. Gast

    Gast Guest

    am besten keine geklaute software einsetzen.
     
  11. sHeaRer

    sHeaRer Megabyte

  12. mroszewski

    mroszewski Viertel Gigabyte

  13. sHeaRer

    sHeaRer Megabyte

  14. timbomann

    timbomann Kbyte

    Schreibst uns allen ne Karte ausm Knast ?? :D ;) :p
     
  15. Einfach abwarten ob sich die Firma meldet.

    1. Sie müssen die Nutzerdaten über den Provider erstmal holen,
    diese bekommen Sie nur dann mitgeteilt wenn ein gültiger Strafantrag vorliegt.
    2. Haben Sie Daten vom PC des Nutzers widerrechtlich ohne Einwilligung des Besitzers an Ihren Server geschickt, das ist auch eine Straftat.
    3. Hat die Firma das schon bei jemanden gemacht was Sie angedroht haben?
    Machen Sie es wird keiner mehr Ihre Software testen oder kaufen.
     
  16. pici

    pici Kbyte

    ich bin ja auch gegens klauen von programmen. aber mit der firewall könnte man sich wenigstens davor schützen, dass das programm irgendwelche daten übers internet verschickt. wenn es den weg über den browser macht bringt das dann natürlich nichts mehr...
     
  17. sHeaRer

    sHeaRer Megabyte

    durch den einsatz einer firewall wird das "klauen" des programms mit hilfe eines illegalen "keymakers" auch nicht legal...

    zumal der kontakt zu der firma wohl per browser aufgenommen wird und man den i.d.r. ja in der firewall authorisiert hat um surfen zu können...
     
  18. pici

    pici Kbyte

    Wie wäre es, wenn man seiner Firewall sagt, dass das besagte Programm keinen Internetzugriff haben darf? Dann würden auch keine Daten an den Hersteller geschickt werden....
     
  19. sHeaRer

    sHeaRer Megabyte

    1. Die Demo ist voll funktionstüchtig und haut lediglich lauter X in die Texte.

    2. Hat er die Software auf mein Dringen hin bereits gekauft.
     
  20. Eljot

    Eljot Halbes Gigabyte

    Hallo!
    Straftat und Straftat sind ein Unterschied. Natürlich hat er die Lizensbestimmungen lesen müssen und gewußt, dass er mit dem Key ein Unrecht begeht, sich also formell strafbar macht.
    Zu bewerten ist jedoch der angerichtete Schaden und die kriminelle Energie. Und bei der Beschaffung eines Key's liegt diese weit unten.
    Die Softwareschmieden mit ihren Arbeitsplätzen leben nun mal vom Verkauf, hier müssen wir fair sein und ihnen das geben, was ihnen zusteht.
    Bei einer voll funktionstüchtigen Demo mit einer mehrtägigen Laufzeit gilt die Ausrede "testen" durch illegales "freischalten" natürlich nicht.
    Hier muß es jeder mit seinem Gewissen vereinbaren, ob er die Software nur ohne persönlichen Nutzen als Entscheidungshilfe zur Kaufabsicht kurz testet, oder - egal wie lange und häufig - sie zu seinem Vorteil benutzt.
    Das Erstere bleibt wohl eine Bagatelle, im anderen Falle oder bei Vervielfältigung und Weitergabe ist eine Strafe angebracht.
    Aber wer will das überprüfen? Wie gesagt: "Das eigne Gewissen abfragen mit der Feststellung, dass man bei seinem Job die abgelieferte Arbeit ja auch bezahlt haben will".
    Gruß Eljot
     
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