1. Liebe Forumsgemeinde,

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PDFGrabber erwischt böse Buben

Discussion in 'Software allgemein' started by sHeaRer, Jan 8, 2004.

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  1. Gast

    Gast Guest

    das beratungsgespräch kostet 3x soviel wie die software:D:D
     
  2. Gast

    Gast Guest

    sehr dubios. raffiniert vom hersteller, aber heisst das nicht, dass in der software eine art von adware/spyware versteckt ist ??
    ansonsten halte ich es mit schloesser:

    entweder reicht mir freeware, oder ich benötige die software so dringend, dann habe ich auch die 20, 50, 100 Euro. ich verstehe das ganze raubkopieren von software nicht, kein mensch hat probleme, 50 Euro in einer nacht zu versaufen...
     
  3. Buegi

    Buegi Guest

    Ich würde das ignorieren! Aber die Software nicht geklaut einsetzen.
     
  4. sHeaRer

    sHeaRer Megabyte

    kennst du einen? ich nicht.
    ich habe keinen, er hat keinen...
     
  5. sHeaRer

    sHeaRer Megabyte

    das sowieso (also ist er prinzipiell selber schuld).
    aber krasse methode von den programmierern.
    wie sieht das eigentlich datenschutzrechtlich aus?
    und wenn er die software jetzt kauft, gibt er ja indirekt den diebstahlversuch zu, oder?
     
  6. Gast

    Gast Guest

  7. Gast

    Gast Guest

    aber nicht verraten, bei DVD?S gibts da ne ausnahme:)
     
  8. Gast

    Gast Guest

    und ein proggy zu cracken ist eh und jeh strafbar !
     
  9. Gast

    Gast Guest

    aber Klauen ist rechtens :aua:

    Und das er geklaut hat ist ja bewiesen !
     
  10. Gast

    Gast Guest

    das die Bündelung nicht rechtens ist weis ich auch, da ging es aber um Hard und software !
     
  11. Gast

    Gast Guest

    richtig ! bei mir kommen auch immer welche die sagen " Bei A... ist das aber billiger "

    Nachdem sie das zeug da gekauft haben kommen die immer mit ihren Kisten zu mir, dann schlägt meine Stunde !!

    Hinterher merken sie dann das A... doch nicht der richtige weg war:D
     
  12. Gast

    Gast Guest

    aber gegen den Lizensvertrag verstoßen !

    Mal im ernst, er weis selber das es nicht rechtens war was er gemacht hat !

    er soll zahlen und ruhe ist
     
  13. Gast

    Gast Guest

    gut gepostet
     
  14. Gast

    Gast Guest

    sorry, dann gibt es ja ein URTEIL darüber.


    Link erbeten !!!
     
  15. Gast

    Gast Guest

    das sehe ich nicht so, schlüssel und software gehören zusammen !! Das ist ein Produkt ! Verändern heist fälschen !
     
  16. Gast

    Gast Guest

    zu 1. immer im Lizensvertrag.

    Zu 2 du hast doch gesagt das das laut BGB zulässig ist.
    Also sage mir bitte wo das steht !
     
  17. Gast

    Gast Guest

    die hätte ich auch gerne
     
  18. Gast

    Gast Guest

    bei einem Streitwe. von 99 wirste KEINEN ANWALT finden der nach Brago abrechnet !

    Geklaut ist geklaut, er soll froh sein das er diese möglichkeit hat das zu zahlen !

    wo bitte steht im BGB das ich so was darf ?
     
  19. Gast

    Gast Guest

    sorry, ich würde es nicht so machen.


    Und wo bitte steht im BGB das ich softwareschlüssel klauen darf ?
     
  20. Gast

    Gast Guest

    ach so, wenn ich niemanden erreiche darf ich was illegales tun ?

    Werde ich mal meinem Händler sagen, ich weis wo der den 2 schlüssel hat, also reingehen, klauen und abwarten ob der das merkt.

    Ist doch wohl der falsche weg !
     
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