1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
    Dismiss Notice

PDFGrabber erwischt böse Buben

Discussion in 'Software allgemein' started by sHeaRer, Jan 8, 2004.

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  1. Yorgos

    Yorgos Viertel Gigabyte

    klasse Argument :lol:....wofür gibt es die Produktbeschreibung und gegebenenfalls die Readme ?

    Laut Deiner Aussage darf ich mir also jede Demoversion mit einem "kostenlosen" (also geknacktem bzw.generiertem Key) freischalten um den Funktionsumfang zu überpfüfen.

    Ergo lade ich mir alle möglichen Demoversionen,"öffne" sie,erledige meine Arbeit und habe somit Unsumen gespart (um das mal ganz krass zu beschreiben)

    Du hast nur nicht bedacht,das der Einsatz eines Keygenerators bzw. eines "kostenlosen" Keys Dir schon als Vorsatz zur Straftat ,bzw als bewußte Ausführung einer Straftat ausgelegt wird ;)

    Das die Firma gleich mit Kanonen auf Spatzen schießt ist ein anderes Thema,aber ich würde doch zu gern Dein Verhalten sehen,wenn es dabei um Deine Einkünfte geht.

    mfg
    Y
     
  2. Eljot

    Eljot Halbes Gigabyte

    Hallo!
    Wenn der "Bekannte" die Demo-Version mit einem kostenlosen Key allein zum dem Zweck freigeschaltet hat, um die Vollversion nur kurzzeitig zu testen zwecks Unterschied zur Demo-Version, dann wird sich wohl kaum ein Richter für diese Bagatelle finden. Zumal die Rückschaltung auf Demo ja unmittelbar erfolgt ist.
    Die Forderung der Firma: "Zahle oder wir zeigen Dich an.." stellt den Straftatsbestand einer Erpressung dar. Der "Bekannte" könnte somit im Ernstfall mit einer Gegen-Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft reagieren. Sofern er auch noch ankündigt, diesen Erpressungsfall in allen einschlägigen PC- und häufig gelesenen Tageszeitungen zu veröffentlichen, sollte die Firma ihr weiters Vorgehen reiflich überlegen. Ihr Ruf wäre wohl dahin.
    Will er die Software aber voll nutzen, sollte er sie dann doch kaufen.
    Gruß Eljot
     
  3. sHeaRer

    sHeaRer Megabyte

    k.a., probier es doch aus :D
    ansonsten haben sie immernoch deine ip... :rolleyes:
     
  4. NEONeo

    NEONeo Guest

    wer illegale software einsetzt soll auch zahlen, BGH, BGB usw. hin oder her...
     
  5. mroszewski

    mroszewski Viertel Gigabyte

    bekommt man auch die Mail, wenn im Outlook-kontakt keine einzige email drinsteht.:confused:
     
  6. sHeaRer

    sHeaRer Megabyte

    klar, dadurch bekommt er bestimmt eine funktionierende legal version... :aua: :aua: :aua:
    und in der version ist bestimmt auch nicht die überprüfung, die die bösen buben erwischt :aua: :aua: :aua:
     
  7. Hannes2000

    Hannes2000 Byte

    Ist doch wohl selbstverständlich, das er zahlen soll. Finde ich voll OK, das die einen Gang härter fahren bei all den Schmarotzern

    Hannes
     
  8. Yorgos

    Yorgos Viertel Gigabyte

    was natürlich in dem Fall nicht minder illegal ist.
     
  9. ddc605

    ddc605 Viertel Gigabyte

    tja wenn man unbedingt eine software haben möchte, gibt es noch die möglichkeit diese per filesharing (edonkey, sharaze) zu bekommen.
     
  10. sHeaRer

    sHeaRer Megabyte

    btw. habe ich meinem bekannten jetzt geraten, er soll auf das angebot eingehen und das programm kaufen. er kann immerhin froh sein, dass sie ihm das einräumen, dass der fall vergessen ist, wenn er das programm im nachhinein kauft. wenn es ihm dann nicht gefällt, kann er das immernoch bei ebay weiterverkaufen.

    übertragen auf ladendiebstahl: welches kaufhaus gibt denn einem ladendieb die chance, im nachhinein die geklaute ware nach dem erwischen noch zu bezahlen, um einer anzeige zu entgehen.

    meiner meinung nach eine nicht ganz saubere sache, diebe beim klau von pdfgrabber zu ertappen, aber fair, die software straffrei nachkaufen zu können.
     
  11. sHeaRer

    sHeaRer Megabyte

    habe ja mittlerweile ein paar foren durch, wo das thema behandelt wurde/wird.
    ein paar leute haben es ausprobiert, nur um das nachvollziehen zu können (schön blöd).

    also es ist wohl so, dass dieses internetexplorer-fenster nur erscheint, wenn eine verbindung zum internet besteht. die leute haben am nächsten tag eine email von dem verein bekommen. firewalls konnten dieses popup nicht verhindern.

    also ist das nichts lokales, sondern wirklich übers i-net an deren server.
     
  12. mschuetzda

    mschuetzda Megabyte

    Hallo Leute,

    das ist ja ein heftiger Thread.

    Ich habe mal bei http://dict.leo.org nachgeschaut was Grabber auf deutsch heißt: " der Raffke" :D :D

    Und zur Technik habe ich noch ne Frage:

    Im ersten Posting steht es poppte ein Explorerfenster auf...

    das heißt doch nicht, dass diese Infos vom Softwarehersteller gesendet oder an diesen gesendet wurden, oder ?

    Es könnte doch sein, dass das Programm nur die sowieso lokal vorhandenen Informationen liest und anzeigt.
    und damit dem User einen "Spiegel" vorhält.
    PDF-Grapper hat damit keine Verletzung des Datenschutzes begangen.

    mfg
    mschue
     
  13. sHeaRer

    sHeaRer Megabyte

    abgesehen davon, dass softwarediebstal schlimm ist und so weiter (hatten wir alles schon), halte ich darüber hinaus die methodik des herstellers für mehr als fragwürdig, wobei mein bekannter noch glück gehabt haben muss, da in anderen foren davon berichtet wird, dass der hersteller von pdfgrabber nicht nur die eigene email-adresse ausgelesen hat, sondern auch noch die kompletten outlook-kontakte.

    ausserdem scheinen die diesen drohbildschirm in letzter zeit umgeändert zu haben, da die ersten forumseinträger von einer anderen formulierung sprechen:

     
  14. Yorgos

    Yorgos Viertel Gigabyte

    sagen wir mal so.........

    Versuch macht klug

    wobei man aber eventuell bedenken sollte,das der Hersteller möglicherweise auf eine Sammelklage abzielt.

    Falls die Sache wirklich im Sande verläuft,dann freut Euch..................denn wenn die Software nur im Demomodus funktioniert ,und natürlich nicht weiterhin versucht wird mittels eines Cracks diese freizuschalten,dann ist zwar kein,bezifferbarer,Schaden entstanden;allerdings kann man,bei kleinkarierter Auslegung,immerhin noch auf dem bewußten Versuch einer strafbaren Handlung herumkauen.
     
  15. sHeaRer

    sHeaRer Megabyte

    guck mal hier

    http://www.internet4jurists.at/provider/auskunft1.htm

    bzw. aus nem anderen forum

     
  16. Yorgos

    Yorgos Viertel Gigabyte

    genau,denn damit sind wir wieder beim Urheberrecht angelangt
     
  17. Yorgos

    Yorgos Viertel Gigabyte

    das Problem besteht nur darin,das man ja bei der Installation,bzw.bei der Registrierung,die Lizenzvereinbarung anerkennt,wie das dann,nach jeweiligem Recht,zumindest in Teilen,angefochten werden kann,ist eine völlig andere Geschichte
     
  18. RaBerti1

    RaBerti1 Viertel Gigabyte

    Bezüglich der OEM-entbundelung (ist OT, ich weiß) bin ich hier fündig geworden:
    heise (natürlich)

    Bezüglich der Freischaltcodes such ich noch. Ich werd es finden! Der BGH ist leider erst mit den Entscheidungen seit 2000 online.

    Nachtrag: Nur weil irgendein Blödsinn im Lizenzvertrag steht, muß das nicht zwangsläufig auch rechtlich wirksam sein, gell?

    MfG Raberti
     
  19. sHeaRer

    sHeaRer Megabyte

    na gut, software bei der saubande kaufen, damit die die schnautze halten und anschließend das programm bei ebay verkaufen, dann isses nur noch ein verlust von rung 70,- ?, je nach dem, wie viel er bei ebay bekommt.

    was mach ich mir eigentlich wegen dem idioten so einen kopf...
    soll er doch selber sehen, wie er da klarkommt...
     
  20. sHeaRer

    sHeaRer Megabyte

    es wird dadurch ja nichts am quellcode bzw. an der software verändert
     
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