1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

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PDFGrabber erwischt böse Buben

Discussion in 'Software allgemein' started by sHeaRer, Jan 8, 2004.

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  1. Yorgos

    Yorgos Viertel Gigabyte

    nö...stimmt so nicht,denn dann kommt das Urheberrecht zum tragen,da der Hersteller ihm bei Verlust des Schlüssels,gegen Kaufnachweis einen neuen Schlüssel aushändigt...................und das Argument,das er die Software dringend braucht und
    der Hersteller nicht erreichbar war,ist nicht haltbar,da man dann ganz einfach auf mangelnde Sorgfaltspflicht seitens des Benutzers plädiert.
     
  2. sHeaRer

    sHeaRer Megabyte

    er hat BGH geschrieben...
     
  3. sHeaRer

    sHeaRer Megabyte

    er ist ja dann im besitz der software...
    und wenn er im besitz ist, soll das unternehmen das erstmal vor gericht bringen und einen richter finden, der wegen des gebrauchs dieses schlüssels bambule macht...
    das ist doch so, als ob du bei dir selber zu hause einbrichst, weil du deinen wohnungsschlüssel verloren hast.
     
  4. RaBerti1

    RaBerti1 Viertel Gigabyte

    Wo steht, daß Du unbedingt den Schlüssel benutzen mußt, den Dir der Hersteller mitgegeben hat? Und was hat das BGB damit zu tun? Nüschte!

    MfG Raberti
     
  5. RaBerti1

    RaBerti1 Viertel Gigabyte

    Nö! Die Riesenkanzleien, wo sich die Mandanten im Wartezimmer drängeln, während der Seniorpartner irgendwo auf nem Golfplatz oder sonst an lauschigem Plätzchen weilt, muß man auch nicht mit so einem Problem belästigen wollen. Wenn Dein Anwalt in Deinem Beisein den Schriftsatz ans Gericht diktiert, kann die Sache nicht anständig durchdacht sein! Tritt ihm in den Hintern!

    Es gibt genug andere Anwälte, die derartige Beratungen durchaus zum BRAGO-Satz durchführen. Und wer kein eigenes Einkommen hat, kann auch mit Beratungshilfeschein zum Anwalt (er darf standesrechtlich nicht ablehnen!) oder zur Rechtsauskunftsstelle im Amtsgericht!

    MfG Raberti
     
  6. Gast

    Gast Guest

    ich habe beratungsgespräch geschrieben, nicht anwaltskosten. kennst du einen anwalt, der mich für 13,80 berät ? her mit der adresse !!!!
     
  7. sHeaRer

    sHeaRer Megabyte

    raberti sagt, laut BGH erlaubt...
    wäre interessant, ob es da einen präzedenzfall oder ein allgemeingültiges urteil gibt...
     
  8. sHeaRer

    sHeaRer Megabyte

    der anwalt entfällt ja, wenn es das bei ebay kauft und so argumentiert, wie von mir aufgeführt...
    bei ebay aktuell für 27,- ? bei 1,5 std. restzeit...
     
  9. sHeaRer

    sHeaRer Megabyte

    recht hast du. werde ihm dasselbe raten.
    soll er's doch hinterher bei ebay verticken, wenn er's nicht mehr braucht...
     
  10. RaBerti1

    RaBerti1 Viertel Gigabyte

    Und? Der BGH sagt: zulässig!
    Also bei EBAY kaufen!

    Und sonst? Anwaltskosten? Bei 99? "Streitwert" betragen die Kosten der Beratung bei 5,5/10 (durchschnittlicher Beratungsumfang und -dauer und -schwierigkeit) 13,80? zzgl MWSt. Mindesthonorar 10? zzgl MWSt.

    Kostet das Dreifache!!! Unsinn!

    MfG Raberti
     
  11. sHeaRer

    sHeaRer Megabyte

    ebay...
     
  12. sHeaRer

    sHeaRer Megabyte

    er hat um die uhrzeit niemanden erreicht...
     
  13. Gast

    Gast Guest

    boah, 3 posts in einer minute !!!:eek:
     
  14. Gast

    Gast Guest

    dann muss er jetzt schnell jemanden suchen, der ihm das programm schenkt oder aber verkauft, womit er wieder am anfang ist..:D
     
  15. Wenn er Mist gebaut hat, sollte er dafür auch geradestehen.

    Ich würde mir wegen der paar Euro nicht soviel Arbeit machen...
     
  16. sHeaRer

    sHeaRer Megabyte

    hmmmm...

    er hat die vollversion, hat den key grad nicht gefunden, brauchte das programm dringend und dachte, er könne sich, bis er seinen richtigen gefunden hat, mit einem behelfkey aus dem netz helfen...
     
  17. sHeaRer

    sHeaRer Megabyte

    und wenn er das bei ebay kauft und denen zurückschreibt, er hätte die software doch?!
    bei ebay kostet das 1/5...
     
  18. Gast

    Gast Guest

    ich verstehe das so, dass er gar keine andere wahl hat als das geld zu bezahlen, deinstallieren ist nicht. cool !!
     
  19. sHeaRer

    sHeaRer Megabyte

    Wirklich ignorieren?
    Habe grad mal gegoogelt:
    https://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=9370

    und

    http://boards.turtled.com/topic.html?id=411784&date=&type=recent&start=1

    Er ist also nicht allein.

    Und noch folgendes gefunden:

    ACHTUNG Lizenzverstoß
    Es wurde eine illegale Nutzung unserer Software PdfGrabber von Ihrem Computer-System festgestellt.
    Der von Ihnen zur Lizensierung benutzte Freischaltschlüssel ist ungültig. Die Software wurde daraufhin deaktiviert und befindet sich wieder im Demo-Modus.
    Die folgenden Daten wurden gespeichert:
    Datum/Uhrzeit: xx.xx.xx / xx:xx Uhr
    IP: xx.xxx.xxx.xx
    Benutzername: xxx
    eMail: xxxxxxxxxx@t-online.de

    Zur Klärung des Vorfalls und Vermeidung rechtlicher Schritte empfehlen wir Ihnen die unverzügliche Nachlizensierung der Software über unseren Shop. Mit der Nachlizensierung betrachten wir den Vorfall als erledigt. Bei Rückfragen wenden Sie sich unter Angabe Ihres Benutzernamen "xxx" an unseren Vertrieb.

    Kann keine Klärung erfolgen behalten wir uns ausdrücklich vor, rechtliche Schritte gegen den Verantwortlichen einzuleiten und sein Verhalten in strafrechtlicher Hinsicht überprüfen zu lassen.
     
  20. sHeaRer

    sHeaRer Megabyte

    zumal es genügend freeware in diesem bereich gibt.
     
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