1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
    Dismiss Notice

PDFGrabber erwischt böse Buben

Discussion in 'Software allgemein' started by sHeaRer, Jan 8, 2004.

Thread Status:
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  1. Gast

    Gast Guest

    dann musste aber erst mal einen Anwalt finden der so was nach der Geb. verordnung macht !

    Ein Anwalt muss nicht jeden Fall nehmen !
     
  2. Gast

    Gast Guest

    vollkommen deiner Meinung, ein verfahren wird richtig teuer
     
  3. Gast

    Gast Guest

    sorry, kein argument, hätte den Hersteller anrufen können !
     
  4. Gast

    Gast Guest

    bleibt immer noch der geklaute zugangscode !!!!!
     
  5. Mandurugo

    Mandurugo ROM

    Nun?
    Wie ist die Geschichte weitergegangen?
     
  6. mroszewski

    mroszewski Viertel Gigabyte

    anscheinend war das nur ein Schuß vor den Bug, die haben mit der Angst gerechnet und die Leute sich das Proggi doch kaufen.
     
  7. AntiDepressiva

    AntiDepressiva CD-R 80

    Das siehst Du so, das ist aber nicht korrekt!
    Wenn Du Software erwirbst und damit auch eine gültige Lizenz erworben hast, dann spielt es KEINE Rolle, welchen Key Du zur Aktivierung verwendest!
    Es kann Dir auch keiner was, wenn Du einen No-CD/DVD-Patch bei Spielen verwendest, solange Du das Original legal erworben hast!

    Der springende Punkt ist das Vorhandensein einer legal erworbenen, gültigen Lizenz!

    BTW:
    Ich weiß nicht, ob das Argument schon gekommen ist und ich es vielleicht übersehen habe, aber:
    Hier handelt es sich um einen Konsumenten, der gegen das Urheberrechtsgesetz verstoßen hat und eine Firma, die gegen das Datenschutzgesetz verstoßen hat, sofern sie nicht deutlich auf die Übermittlung der Daten hingewiesen hat.
    Bei einer strafrechtlichen Ahndung stellt sich nun die Frage:
    Welches Vergehen wiegt schwerer?
    Ein Anwalt könnte argumentieren:
    Wenn diese Firma in diesem Fall gegen das Datenschutzgesetz verstoßen hat, könnte sie das in anderen Bereichen ja auch tun. Eventuell sogar noch schwerwiegender.
    Ich denke, eine Strafe könnte, in diesem Fall, die Firma härter treffen, als den Privatuser. Somit wird sich die Firma wohl genauestens überlegen, wie sie vorgeht.

    Just my 2Cent
     
  8. maz111111

    maz111111 ROM

    Also das ist ja schon ein ganz schön langer thread! Und nun noch mein senf!
    Mir gehts ähnlich wie dem Verfasser des threads. Ich = Jurist ... Kumpel kommt zu mir und erzählt mir dieselbe geschichte vom PDF grabber. Und dann kommt die unausweichliche frage: "was nun?"
    Da stand ich erst mal ganz schön blöd da. Also ab in´s I-Net und hier gelandet.

    Zivilrechtlich war die Sache für mich ziemlich schnell abgehakt. Die haben zwar die IP aber damit kriegen Sie - wenn überhaupt - nichts weiter als Namen und Adresse des beim Provider gemeldeten Nutzers. - Aba nicht den geringsten BEweis dafür, dass dieser Nutzer auch gerade am Rechner saß, als der illegale Key eingegeben wurde (Problem: Ein Rechner aber mehrere Nutzer - Netzwerke in Firmen oder zu Haus, UNI-Computerpools, LAN-Parties ec.). Also Beibringungsgrundsatz ergo im Zivilstreit-verfahren wird locker alles bestritten und die stehn blöde da! (wenn ich´n Denkfehler hab einfach mal melden)
    Weiter denke ich, dass die Klauseln im Lizenzvertrag bzgl. der Datenübermittlung unwirksam sein dürften. Ich halte den Lizensvertrag für Klauseln im Sinne des ehemaligen AGBG. Wenn sie das sind, dürften die Datenübertragungsklauseln wohl überraschend sein. Man muss nämlich üblicherweise nicht damit rechnen, dass man beim OK unter den AGB´s sein Einverständniss zu einer derart massiven Persönlichkeitsrechtsverletzung gibt. § 305c BGB
    Die Daten dürften also schon illegal erlangt sein...was uns zum Strafrecht führt - dürfen unrechtmäßig erlangte Beweise überhaupt verwendet werden? Wohl nicht! (wobei die Beweisfrage - Wer saß am Rechner und hat die Daten eingegeben - auch hier noch im Raum steht)
    Dann gab es weiter oben noch einen interessanten Link:

    http://www.internet4jurists.at/provider/auskunft1.htm

    Nach kurzem Überfliegen sieht mir dass sinngemäß so aus: Der staatliche Ermittler kriegt nur dann die Daten vom Provider, wenn ein Verbrechen vorliegt (Mindeststrafmaß über einem Jahr).
    Im vorliegenden Fall - eingeben eines geklauten Keys - kommt mir als einschlägiger Straftatbestand aber nur §263a StGB in den Sinn (Wer weiß noch einen?) und der ist ein Vergehen - also nicht Grund genug, um vom Provider die Daten zu verlangen.
    Ich weiß net...ich weiß net.
    Den Vorschlag weiter oben mit der Epressung, die durch dieses Vorgehen der Softwareschmiede verwirklicht sein könnte, halte ich gar nicht mal für so weit hergeholt.

    Also resümiernd würd ich sagen:
    1. Der betroffene Softwarehersteller sollte sich unbedingt mal juristischen Rat suchen. So ganz astrein ist diese Vorgehensweise jedenfalls nicht. Ich hab gerade Zeit! Meine Kenntnisse gäbe es dann erst mal als Demo-Version: ein Schriftsatz mit lauter X-en :) :aua:
    2. UND DAS IST WICHTIG!!!! Ich geb hier niemandem einen Ratschlag. Unrecht ist das allemal, wenn man einen illegalen Key benutzt. Ich wüsste selber auch nicht, wie ich mich in der Situation verhalten würde. Es muss jeder selbst entscheiden, ob er die Software nun kauft oder nicht um sich Unannehmlichkeiten zu ersparen.

    Ich persönlich halte die Vorgehensweise für eine etwas fragliche
    Form der "Verkaufsförderung".
    Ich weiß auch nicht, ob dass was ich hier geschrieben habe alles rechtlich einwandfrei ist :confused: Man möge mir verzeihen wenn´s nicht stimmt :bet: für Gegenargumente bin ich nicht nur offen, sondern auch sehr an ihnen interessiert.

    ALSO NOCH MAL: ENTSCHEIDEN MUSS JEDER BÖSE SOFTWAREPIRAT SELBST WAS ER TUT!!!!!!!!
     
  9. jetzt hat mein bruder genau das gleiche gemacht und bekommen, klar es ist nicht rechtens aber nun mal butter bei die fische,

    wurde jemand schonmal zu dieser höheren strafe verdonnert oder musste vor gericht?

    vielen dank
    maxibillion
     
  10. moguai1

    moguai1 ROM

    Nicht bezahlen!!!

    Ich wette, dass die ganze Story mit dem Erwischen und so gefaket ist. Die haben das eingebaut und den Keygen in Umlauf gebracht.:cool:

    Wenn wir dann die E-Mail bekommen :eek: , dann sind wir natürlich schuldbewußt und scheissen uns in die Hose :heul:

    Überlegt doch mal. Wenn ungefähr 1000 Leute pro Jahr erwischt werden, und nur 10% zahlen :aua: , dann sind das schon 11.400 Euro Umsatz nur dadurch. Ich schätze sogar, dass der meiste Umsatz mit Pdfgrabber über diesen Kanal gemacht wird. Und die sitzen bei sich und lachen sich nen Ast :jump: , weil wir so blöd sind und kuschen :bet:

    Also: Cool bleiben :p
     
  11. zepango

    zepango ROM

    Die Vermutung, daß Pixelplanet den Keygenerator selbst in Umlauf gebracht hat liegt wohl mehr als nahe ....
    Jeder einschlägige "Spezialist" der keygens programmiert, hätte dabei wohl im Rahmen seiner Arbeit bemerkt was seitens dem Programm abgeht und eine solchen keygen in dieser Form nicht auch noch unter seinem Pseudonym ins Netz gestellt. :cool:
    Da gäbe es wohl eher einen Patch, der diese fiese Explorernutzung ausschaltet. :D
    Zudem:
    Softwarefirmen, welche wegen kostenoptimierten Vermarktungsgründen ihre Anwendungen als freischaltbare Testversionen anbieten, müssen wohl "billigend in Kauf nehmen" dass dieser datentechnisch wohl eher schwache Schutz umgangen werden kann. Man kann ja auch Testversionen anbieten, die einen reduzierten Umfang besitzen und nicht freischaltbar sind (solche gibts zuhauf!).
    Zudem gebe ich zu bedenken, daß eine vertrauensvolle Kundenbindung auf diesem Weg langfristig wohl eher nicht erreicht wird. (in Memorandum: pdfgrabber)
    Wer einen PC hat (sind glaub mittlerweile ziemlich viele ;-) und behauptet noch nie eine Vollversion die man nicht bezahlt hat "mal ausprobiert" zu haben, dem glaub ich das schlichtweg nicht.
    Ich habe schon viel Geld für Registrierungen ausgegeben. Und mich auch schon oft darüber geärgert: Teure Programm und trotzdem Fehler ohne Ende. Antwort der Hotline: Fehlerfreie Software gibt es nicht (Danke!!!). :aua:
    Eine Software, möchte ich in vollem Umfang beliebig lange testen. Diese Zeit brauche ich einfach, weil ich als Privater User eben nur sporadisch komplexe Programmfunktionen untersuchen kann und somit ein halbes Jahr z.B. für ein Video-Editing-Programm keine Ewigkeit darstellt. Wenn ich dann zudem während diesem Zeitraum notwendige Updates installieren kann und dabei nicht ständig befürchten muß, daß die Software ungefragt im Hintergrund mit irgendwelchen DNS Servern Kontakt aufnimmt und mir nicht bekannte Daten holt oder sendet, dann bin ich letztendlich auch vertrauensvoll dazu bereit für diese Software Geld hinzulegen. Mein Eindruck: Viele der derzeitigen Software Marketingstrategien zielen nicht auf dieses vertrauensvolle langfristige Verhältnis. Nur der schnelle Euro zählt.
    Originalzitat Jasc: "Die Software kann ohne vorherige Ankündigung vom Markt genommen werden" - Genau auf solche Software haben wir gewartet ;)

    Software = Ein Kommen und Gehen ! (Adios Pixelplanet )
    Selber schuld !
     
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