1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
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Stoppt den Bundestrojaner

Discussion in 'Ihre Meinung zu Artikeln auf pcwelt.de' started by Der_Shogun, Apr 5, 2007.

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  1. south

    south Byte

    tjo ... und der 2. terrorist ist nicht so secure , ob schlampig oder durch ein versehen, entpackt/entschlüsselt es auf seinem rechner wo Wolfgang S. sein tool liegt. und da wir bald mit der vorratsdatenspeicherung auch genügend daten haben wie email-absender, ip des absenders , email-empfänger , ip des empfängers , vllt noch daten über die anhänge usw ... ist der 1. wie auch der 2. böse bube dran ...

    natürlich gibts sachen wie tor , privoxy , jap , truecrypt ...

    aber spass beiseite ... hier gehts ja nicht vordergründig um technische sachen sondern der fakt der generalbespitzelung ohne verdacht einer ganzen bevölkerung...
     
  2. magiceye04

    magiceye04 Wandelndes Forum

    Jetzt frage ich mich aber immer noch, wie der Massen-Trojaner die übliche Sicherheitssoftware austricksen soll... :rolleyes:
     
  3. A_ndy

    A_ndy Byte

    ganz einfach, die kommen wenn du nicht zu Hause bist, so etwas führt zwar in anderen Familien z:B zu extremen Ehekrächen und so weiter doch weenn die wollen kriegen die alle
     
  4. magiceye04

    magiceye04 Wandelndes Forum

    Das würde doch flächendeckend überhaupt nicht machbar sein.
     
  5. distrust_u

    distrust_u Byte

    Na dann lies mal das :bitte:

    Bereits am 25. November hat der BGH-Ermittlungsrichter Ulrich Hebenstreit Online-Durchsuchungen für illegal erklärt. Der noch unveröffentlichte Bericht liegt der taz vor. Entsprechende Anträge der Bundesanwaltschaft seien nicht genehmigungsfähig, erklärte der Richter laut taz, da es sich "um einen schwerwiegenden Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung" handle, dem die "notwendige gesetzliche Gestattung" fehle.
    ...

    Die Vorschriften zu Hausdurchsuchungen im §102 StPO seien ebenfalls nicht geeignet, um "Online-Durchsuchungen" zu genehmigen, da die Hausdurchsuchung eine grundsätzlich auf Offenheit angelegte Maßnahme sei. Eine Haussuchung finde vor Zeugen statt, während es das Merkmal der Online-Durchsuchung ist, dass sie eben unbemerkt bleibt.

    ...
    Das BKA habe laut taz bisher Online-Durchsuchungen nur "in wenigen Fällen" angewandt. Auch seitens der Länderpolizei seien bereits Online-Durchsuchungen auf gehackten Privatrechnern durchgeführt worden, die jeweils vom zuständigen Amtsgericht genehmigt wurden.

    Und du denkst jetzt sicher:

    :was:

    Ja-richtig gelesen, während so mancher hier noch im Irrglauben schwelgt (und sich NICHT informiert),wissen eben andere etwas mehr zum Sachverhalt zu berichten :)

    Und : Bitte wie willst du denn - wie du schreibst, "mit Unseriösität antworten" ?

    Faktisch ist der Bundestroj der letzte Schritt zum totalen Polizei/Überwachungsstaat.

    Deine Rechte wären dann noch: :ironie:
    a) Maul halten; der Staat kennt deine Gedanken ja bereits :)
    b) wählen gehen - wen auch immer wäre dann quasi wurscht; man weiss vorher wen und welche Partei du wählst
    c) Du darfst weiterhin Staatskonform verbreiten, dass die Totalüberwachung aller Bürger -vor allem jener, welche zu 100% nichts auf dem Kerbholz haben) eine gerechte und sinnvolle Sache ist, die man unterstützen muss :dumm:
     
  6. Arwena

    Arwena Byte

    Da bin ich echt ma gespannt wie der Bundestrojaner aussehen wird und wie er sich "unbemerkt" in meinen Rechner einschleusen wird ....

    Leute ich finde diese Massnahme total bescheuert. Die Herren Politiker sind nicht nur hysterisch sondern zu neugierig. :eek:
     
  7. distrust_u

    distrust_u Byte


    ganz einfach :)

    Die denkbaren Szenarien sind vielfältig...
    z.B.: als "Update" deines Windows oder deiner Software;
    es gibt offensichtlich bereits Pläne, wonach die Hersteller von Anti Virensoftware quasi zwangsverpflichtet werden sollen, den BundesTroj nicht als Schädling zu erkennen, dein Virenscanner ist damit schon mal ausgeschaltet und eine Firewall ist kein wirklicher Hinderungsgrund
    :eek: ...es gibt X Wege, um dir das Ding auf den PC zu schubsen ...OHNE das du was davon mitbekommst ... :baeh: :mad:
     
  8. distrust_u

    distrust_u Byte

    Du täuscht dich da gewaltig ;)

    Der einfachste Weg -um einen von vielen zu nennen -führt direkt über deinen Provider und (den technischen art lassen wir hier mal aussen vor, sonst wirds zu kompliziert) damit bist du schon in direkter reichweite für die herren :eek:

    Zudem: Wenn man die Surf Gewohnheiten eines Users kennt (und die weiss dein Provider und somit auch deie Mannschaft von der Fahndung :laola: (Grüße hierbei an KOM Richard in München :cool: :D ) nun mal , kann man schnell einen passenden Köder basteln ;)

    Der größte Fehler ist: setze niemals eingene Unkenntniss dem gegenüber, was andere deiner Meinung nach NICHT können!
    Informiere dich mal, nichts ist in den letzten jahren so massiv weiterentwickelt worden, wie die überwachungstechniken im realen leben sowie im Internet. Und würdest du all diese Möglichkeiten kennen, wärst du wohl schon OFF :D

    "know how and social engineering meets human curiosity and carelessness" ..so könnte man das umschreiben ;)
     
  9. distrust_u

    distrust_u Byte

    Ich sag nur:
    Bück dich, hebe die verstaubten Reste deiner demokratischen Grundrechte auf und WERDE AKTIV!

    Stoppt den Bundestrojaner

    Ich bin gegen ein Gesetz, das die heimliche Überwachung von privaten Computern ermöglicht:
    http://www.pcwelt.de/index.cfm?pid=1074


    Noch sinnvoller wäre aber, WENN IHR HIER MIT UNTERZEICHNET:

    http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bundestag/view_petition.asp?PetitionID=373
     
  10. distrust_u

    distrust_u Byte

    Du hast es erfasst, min Jung ;)

    Vorweg: TOR , JAP & CO sind nicht 100% sicher: Ebenso kannst du davon ausgehen, dass alle Proxy Server der BRD, USA sowie gesamt EU ziemlich stark mit fauen Eiern (staatlichen oder "privaten" durchsetzt sind ;)
    Und die letzte Hürde ist wie bereits erwähnt dein Provider...

    truecrypt bringt nur auf dem lokalen pc was ...
    aber truecrypt bringt dir nix, wenn "herr nachbar" bereits 1:1 sieht bzw mitliest, was du auf deinem pc so alles tippst ;)
    z.b.: passwörter, login daten, böse briefe an pööösee leude, etc ... ;)
     
  11. distrust_u

    distrust_u Byte

     
  12. distrust_u

    distrust_u Byte

    ...heute prolen und morgen ?

    ...was machse dann =? :ironie:
     
  13. distrust_u

    distrust_u Byte

    :sorry: ja, die kommen zu dir nach hause, ..aber nicht real, sondern ONLINE ;)
     
  14. hans10

    hans10 CD-R 80

    ich glaube nicht, dass die einen trojaner auf meinem rechner benötigen. denen reicht mein provider fürs internet und mail.
    damit kann doch so ziemlich alles kontrolliert werden.
    oder sehe ich das zu einfach? (steht schon in #108)

    wie schön wars doch, als man eine telefonzelle zun telefoniren benutzt hatte, das gehalt noch bar ausgezahlt wurde und das internet noch garnicht erfunden war.

    vielleicht kommts wieder.

    @ distrust_u

    lies mal die beiträge von "AK47_thunder" dann verstehst du
    das mit paranoid
     
  15. distrust_u

    distrust_u Byte

    ...leider haste damit wohl recht :-s
     
  16. distrust_u

    distrust_u Byte

    Editorial MMR 03/2007: Online-Durchsuchung - Menschenrechte vs. virtuelle Trojaner


    Wenn der Marquis von Posa mit dem berühmten Schillerwort im Don Carlos "Gedankenfreiheit" vom spanischen König Philipp II. für alle Menschen fordert, dann meint er nicht nur das "unzensierte" Denken, sondern auch die Glaubens- und Gewissensfreiheit, die Freiheit der Meinungsäußerung und der Kommunikation. Voraussetzung hierfür ist allerdings, das sich der Einzelne in seinem näheren (privaten) Lebensbereich unbeobachtet und in diesem Sinn sicher fühlen kann.

    Räume der Selbstvergewisserung, der privaten Verbundenheit und der (Tele)Kommunikation schützt die Verfassung mit dem Postulat der Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 Abs. 1 GG), dem TK-Geheimnis (Art. 10 GG) und dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG). Im Hinblick auf die Fragestellung ist anzumerken, dass auf dem PC abgespeicherte E-Mails nach der Bargatzky -Entscheidung des BVerfG (MMR 2006, 217) keine "Telekommunikation" sind.

    Lässt sich das, was wir unter Privatheit verstehen, auch mit den gespeicherten persönlichen Dateien in einem privat genutzten PC verbinden? Sind "Fallstricke der Ermittlungen im Netz" ( Hans Kudlich ), das staatliche "Hacken" des PC, rechtlich zulässig? Der privat genutzte PC ist nach Ansicht von Burkhard Hirsch heute so etwas wie ein "ausgelagertes Hirn". Das würde heißen, dass ein solcher PC gleichsam zu einer Art persönlicher "Grundausstattung" des Menschen gehört.

    Betrachten wir die neuronalen Prozesse im Hirn, so stellen sie nach Auffassung des bekannten Forschers Ernst Pöppel den Rahmen bereit, durch den wir unser Ich wahrnehmen, Zugang zur Welt gewinnen bzw. uns zu ihr verhalten und in dem wir unsere Erfahrungen verarbeiten. Gestaltende Gehirne arbeiten zwar prinzipiell anders als Computer. Das Verlangen nach Bestimmung über das eigene Leben, über die eigene Person auch in ihrem sozialen Erscheinungsbild, kann sich immer auch in erfassten und verarbeiteten Daten spiegeln. Die Auseinandersetzung mit dem eigenen Ich verliert ihren Charakter auch dann nicht, wenn sie nicht dem Tagebuch (BVerGE 80, 367, 381), sondern dem PC anvertraut wird. Vor diesem Hintergrund sind die auf der Festplatte in Dateien gespeicherten persönlichen Informationen, bereits gesendete und empfangene E-Mails mit Daten, die auch Kontaktpersonen betreffen, schutzwürdige Aspekte der menschlichen Persönlichkeit, also Tagebücher, Liebesbriefe, Krankheitsgeschichten, Kontodaten, vertrauliche religiöse Aussagen, familiäre Mitteilungen über Kinder oder eigene Vorhaben und Pläne.

    Die Durchsuchung eines PC, der mit dem sog. "Bundestrojaner" infiziert oder beladen wurde, ist jederzeit möglich, wenn dieser mit dem Internet verbunden ist. Ermittlungsbehörden, die dem PC des zu Durchsuchenden diese virenartigen Techniken unterschieben, können gespeicherte persönliche Informationen einsehen und herunterladen, unabhängig davon, an welchem Ort sich der PC befindet und über welche Technik er mit dem Internet verbunden ist.

    Der Ermittlungsrichter beim BGH (MMR 2007, 174 m. Anm. Bär - in diesem Heft) hat im November 2006 die richterliche Genehmigung einer "Online-Durchsuchung" der Dateien auf dem PC eines Beschuldigten, auf denen sich möglicherweise verfahrensmäßig relevante Daten und E-Mails befanden, mit der Begründung verweigert, dass es für diesen schwerwiegenden Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung keine gesetzliche Grundlage gebe. Zur Begründung hat der Richter auf die Sensibilität, auf die Datenfülle, deren Erhebung den Betroffenen zu einem gläsernen Menschen machen könne, sowie die mögliche Tagebuchqualität der Aussagen auf einem privat genutzten Computer sowohl in seinem Beschluss am 25.11.2006 (1 BGs 184/2006) wie auch im Nichtabhilfebeschluss auf die Beschwerde der Generalanwältin am 28.11.2006 (1 BGs 186/2006) hingewiesen. Diese klaren Beschlüsse des Ermittlungsrichters beim BGH zur Reichweite der strafprozessualen Ermittlungsbefugnisse (§§ 102, 105 Abs. 1, 1 StPO) sind vom 3. Strafsenat des BGH am 5.2.2007 (Az. StB 18/06) bestätigt worden.

    Es ist nur folgerichtig, dass sensible Daten schon im Vorstadium durch informationelle Schranken besonders geschützt werden. Das BVerfG hat mit unterschiedlichem Bezug (z.B. Tonbandaufnahmen, Tagebuchaufzeichnungen, Lauschangriff) immer wieder hervorgehoben, das GG erkenne "einen letzten unantastbaren Bereich privater Lebensgestaltung" an, welcher der öffentlichen Gewalt schlechthin entzogen ist. Danach können selbst schwerwiegende Interessen der Allgemeinheit einen Eingriff in den Kernbereich privater Lebensgestaltung nicht rechtfertigen. Eine Abwägung nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ist demnach nicht zulässig, wenn die Wahrscheinlichkeit "absolut geschützter Gespräche" (BVerfGE 109, 278, 357 - Lauschangriff) gegeben ist. Genau hier liegt der "neuralgische Punkt" der Rechtsprechung.

    Wie kann also, wenn überhaupt, eine virtuelle heimliche Durchsuchungsmaßnahme in der StPO so gestaltet werden, dass der Kernbereich privater Lebensgestaltung unangetastet bleibt? Ist eine doppelte richterliche Ermächtigung, vor der Online-Kontrolle und nach dem Zugriff, in Ausnahmefällen dazu geeignet, sensitive Daten wirksam vor einer unzulässigen Einsichtnahme abzuschotten? Wie ist die Rechtslage, wenn sich der angegriffene PC in der privaten Wohnung des Betroffenen befindet? Die verfassungsrechtliche Durchsuchungsregelung gibt hier jedenfalls kein grünes Licht, denn sie geht vom Grundsatz der Offenheit staatlicher Präsenz in der Wohnung aus. Das Problem könnte nach Ansicht der Strafrechtler Jahn und Kudlich zur Diskussion einer Verfassungsänderung führen.

    Ölfleckartig breiten sich seit dem 11. September 2001 nicht nur in Deutschland Gesetze aus, wonach Sicherheitsbehörden versuchen, immer intensiver Privates oder Intimes über den Bürger zu erfahren. Wird "Sicherheit" hier als paradiesischer Zustand von Staat und Bürgern gedacht? Sicherheit ist jedenfalls nicht um den Preis völliger oder fast völliger Aufgabe intimer und privater Frei-Räume zu haben. Ewiger Friede - so Immanuel Kant - ist nicht ein Friede "auf dem Friedhof der Freiheit". Heimliches Graben der Sicherheitsbehörden in höchstpersönlichen Bereichen, das zum Begräbnis wesentlicher Menschenrechte führen könnte, fordert den Protest der Bürger heraus, wie er sich einmal im Zusammenhang mit dem legendären Volkzählungsurteil anbahnte.


    München, im März 2007



    Professor Dr. Marie-Theres Tinnefeld

    Quellennachweis: http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?sessionid=13B3C0E78BED4117A180F7FF19041467&docid=216754&highlight=Online%2DDurchsuchung
     
  17. distrust_u

    distrust_u Byte

    Ich möchte George Orwell nicht direkt bestätigen, aber ich behaupte, dass er seinen Buchtitel "1984" nachträglich korrigieren müsste.
    :ironie:

    ...denn der Mist begann bereits ein paar Jahre früher.
    Es scheint, dass der alte Spruch "IHR da OHM macht doch WATT ihr VOLT" so langsam wieder zu seinem traurigen Sinn findet
     
  18. distrust_u

    distrust_u Byte



    Edit:


    ...damit hast du BEDINGT Recht. Die von dir erwähnte Entscheidungskraft bei Gesetzesvorlagen tritt aber nur in Erscheinung, wenn man VORHER hochoffiziell eine Petition einreicht. Eine Unterschriftenaktion alleine bringt fürs erste gar nichts, wenn die gesammelten Daten dann letztlich bei einem Beamten unterster Kladde -zufall oder absicht, das sei mal dahingestellt- auf dem Schreibtisch verstauben :s


    ( @ PC Welt: Was macht ihr eigentlich mit den ganzen Adressdaten der Unterzeichner =? An wen leitet IHR die denn bitte weiter =? :)


    Zitat:
    Möchten Sie eine Bitte oder Beschwerde in eigener Sache oder für andere vortragen? (Hinweise, Formulare, Datenschutzbestimmungen)
    ...dann reichen Sie eine PETITION ein... http://www.bundestag.de/ausschuesse/a02/petition/index.asp

    Ohne Petition gilt: "Ihr da OHM macht doch WATT ihr VOLT" :-s

    Und : Um eine erfolgreiche Petition einzubringen, musst du ZIG TAUSENDE MItzeichner (Unterschriften) haben ...*
     
  19. magiceye04

    magiceye04 Wandelndes Forum

    Das mag ja sein, daß es diese Wege gibt und daß die auch genutzt werden, wenn es soweit ist. Aber da, wie schon mal ein paar Seiten vorher erwähnt nicht die ganze weltweite Softwareindustrie ausgerechnet unserer Regierung hörig ist, wird es mindestens eine Software geben, die den Mist erkennt, sobald er MASSENHAFT verbreitet wird. Und damit wäre der Bundestrojaner nutzlos.
     
  20. Antidote

    Antidote Byte


    Wie das? Die Chinesen zensieren doch schon das Internet. Das kommt unseren Politassis auch noch in den Sinn. Alleine die harmlose Suche nach historischen KFZ mit Google bringt immer wieder den Hinweis, daß nicht alle Seiten angezeigt werden, da auf irgendeinem Index vorhanden. Noch kann man dann auf google.at o.ä. ausweichen. Noch!
     
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