1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
    Dismiss Notice

VORSICHT bei www.lebenserwartung.de und www.iqfight.de !!!

Discussion in 'Erfahrungen mit Firmen' started by Marx_Brother, Jul 25, 2006.

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  1. Winnie The Pooh

    Winnie The Pooh Viertel Gigabyte

    Es ist doch echt nicht zu fassen.
     
  2. magiceye04

    magiceye04 Wandelndes Forum

    Tja, Deine (Vor)geschichte hast Du leider nicht dazugeschrieben.
    Aber Deine Frage, wie es weitergeht, wird doch im Brief beantwortet: Es wird Klage eingereicht. Und wenn die IP von Dir benutzt wurde, dann dürfte das Amüsieren bald teuer werden.

    Ein Anwalt, der nur 24€ haben will, erscheint mir zwar etwas seltsam, normalerweise wollen die doch wesentlich mehr :confused:
     
  3. Babu1940

    Babu1940 Viertel Gigabyte

    derschreiner ist offenbar deshalb noch so ruhig und gibt sich amüsiert, weil er annimmt, er habe nichts zu befürchten. Da er, wie magiceye04 schon bemängelte, keine weiteren Angaben zu der Vorgeschichte machte, kann man nur mutmaßen, daß er wohl überhaupt nicht geschäftsfähig ist oder er vertraut darauf, daß die Staatsanwaltschaft das Verfahren nicht weiter verfolgen wird.:rolleyes:
    Ansonsten ist sein hier gezeigtes Auftreten völlig unverständlich:mad:
     
  4. Chris69p

    Chris69p ROM

    Hi,

    das bringt aber nu so garnichts wirklich weiteres zum Thema!

    Ich denke, ohne jedes wietere juristisches Durchgeknete ist es so, dass die Anzahl der sich betrogen Fühlenden groß genug ist um sagen zu können es handelt sich hier um versuchten Betrug oder sonstwas! Und die Anzahl derer ist wohl groß genug um vor Gericht gegen solche Machenschaften vorzugehen!

    Könnt Ihr auch mal wirklich sachgerecht diskutieren oder Erfolge vorlegen, anstelle nur den einen oder anderen anzuwi....n??

    :bahnhof: oder wohin soll das führen?
     
  5. Ironlaw

    Ironlaw ROM

    Hallo Forum,

    als Websitebetreiber und Jurist ärgere mich jedesmal, wenn so so eine unseriöse Firma über Google Adsense auch auf meiner Seite Werbung schaltet. Daher möchte ich ihnen, die Opfer der VitaActive Ltd. geworden sind, einen Anhalt zum Aufbau einer wirkungsvollen Abwehrstrategie geben.

    Meiner Ansicht nach können alle Verträge durch die Arglisteinrede des § 123 I BGB angefochten werden.

    Die Anfechtung muss der VitaActive - am besten per Einwurfeinschreiben - erklärt werden. Ich bin kein Freund von Musterbriefen, aber Ihre Anfechtung sollte in Anlehnung an folgenden (nicht rechtsberatend aufzufassenden) Text aufgebaut werden:




    Sehr geehrte Damen und Herren,

    in o.g. Sache erkläre ich ich Ihnen form- und fristgerecht die Anfechtung meiner zum Vertragsschluss führenden Willenserklärung vom (datum) gemäß § 123 I BGB.

    Begründung:

    Der (von mir zur Beweissicherung per Screenshot gespeicherte) Vortext zur Eingabe erweckt den Irrtum, dass es sich bei Ihrem Angebot um einen kostenfreien Service handelt.

    Wörtlich heißt es u.a. "Bitte verwenden Sie richtige Daten, da wir nur so Ihre Lebenserwartung genau berechnen können, da wir unteranderem auch den Wohnort einbeziehen und eine Gewinnspiel-Teilnahme ebenfalls nur mit gültigen Angaben Ihrer Dataen möglich ist."

    Dies suggeriert eine Eingabe der Daten lediglich zum Behufe der Teilnahme am von Ihnen ausgelobten Gewinnspiel und einer Informationsakquirierung zur Durchführung des Tests. Spätestens hier wäre die deutliche Nennung eines Preises als essentialia negotii des Vertrags erforderlich gewesen, unterblieb jedoch in täuschender Absicht, um Kunden zu einem Vertragsschluss zu verleiten.

    Eine vorangestellte Sternkennzeichnung als Verweis auf den in der letzten Zeile der Seite angegeben Preis vermag hieran nichts zu ändern, da Sie als kaufmännisches Unternehmen nach § 1 VI S.2 PAngV verpflicht sind, Preise "dem Angebot ... eindeutig zuzuordnen sowie leicht erkennbar und deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar zu machen". Genau dieses Erfordernis erfüllt die Nennung eines Preises in der letzten Zeile einer Internetseite (sogar bei einem 19 Zoll Monitor außerhalb des sofort lesbaren Bereichs) nicht.

    Die von Ihnen hervorgerufene Irrtum war ursächlich für die Abgabe meiner Willenserklärung.

    Ferner ist das subjektive Element der Arglist (Abzielung auf einen Vertragsschluss durch Täuschung) zu bejahen.

    Der VitaActive Ltd. als Vertragspartnerin ist hierbei die Arglist ihrer vertretungsberechtigten Organe zuzurechnen.

    Wie dargelegt, liegen die Vorraussetzungen des § 123 I BGB vollumfänglich vor. Meine Willenserklärung ist mithin ex tunc nichtig (vgl. § 142 I BGB); der von Ihnen auf Vertrag gestütze Anspruch entfallen.

    Eine strafrechtliche Anzeige gegen die VitaActive Ltd. und ihre vertretungsberechtigten Organe bleibt vorbehalten und wird derzeit geprüft.

    Mit freundlichem Gruß,



    Ich hoffe, dass Ihnen, die auf die VitaActive hereingefallen sind, hilft!

    IronLaw
     
  6. EBehrmann

    EBehrmann Halbes Gigabyte

    Es wurde auch von Babu Sachgerecht diskutiert. Aber du willst gar keine sachgerechte Diskusion, du willst eine Bestätigung Deiner Meinung und Hinweise, wie du aus deiner, dir selbst eingebrockte Misere wieder herauskommst.

    Und angewi.... wurde hier auch keiner, es wurde lediglich auf rechtliche Konsequenzen hingewiesen. Und das finde ich auch sehr wichtig, sonst ist nachher das Geschrei noch größer. "Erst sollte ich 30,-€ zahlen, jetzt muss ich 300,-€ zahlen, wie kann man gegen diese Richter vorgehen? Deutschland ist ein was weiß ich Staat." So oder so ähnlich lautet euer Geschrei, wenn das Kind noch tiefer in den Brunnen fällt.

    Wie gesagt, ich finde die Art von lebenserwartung.de und Konsorten auch nicht in Ordnung, es ist auch in Ordnung, wenn man da gegen angeht, aber ignorieren kann sehr teuer werden. Und wenn man etwas gegen den Laden unternimmt, sollte man sich auch sicher sein, was man tut und was für Folgen es haben kann.
     
  7. Ironlaw

    Ironlaw ROM

    Die "Folgen" sind bei einem Streitwert von 30,00 Euro wohl eher gering. Diese Firmen reißen einfach nur weit den Mund auf - da steckt null dahinter!

    Erklärt (unter Hinweis auf Eure Verbauchereigenschaft) die Anfechtung nach 123 BGB - begründet das schön und damit ist die Messe gesungen.

    Selbst wenn man dort falsche ANgaben eingetragen kann man sich immer noch darauf berufen - der Vortext war irreführend und begründet nur einen Hinweis, dass man "für Gewinnspiel und Auswertung des Tests" doch bitte richtige Daten eingeben möchte.

    Wer auf die Einschüchterung von R. N. hereinfällt und zahlt, dem ist wirklich nicht mehr zu helfen.

    P.S.: kleiner Tipp: bei Gxxgle mal "lebenserwartung" eingeben - da kommen ein paar Ads, die für manch ein Unternehmen relativ teuer werden, wenn man sie ein, zwei mal ... anklickt...
     
  8. computer2005

    computer2005 Kbyte


    @Ironlow

    Deine Beiträge finde ich absolut korrekt. Und außerdem 24 Euro Anwaltskosten? Ok, das Schreiben ist sowie "Standard" mit geänderten Adresse etc. Die IP muss nicht gleich bedeuteten, dass man es selbst war. Könnte ja sein, dass der "IP-Inhaber" haften muss, aber das entscheidet ein Richter und kein Anwalt!

    Unter 100 Euro Gericht? Für eine Firma ist das (aus meiner Sicht) doch wohl traurig.... :)
     
  9. EBehrmann

    EBehrmann Halbes Gigabyte

    Nun, 1000 mal 30,- Euro über das Gericht durchsetzt, sind auch 30.000 Euro.

    Normalerweise ist es auch nicht traurig, wenn eine Firma für Beträge unter 100,- Euro zum Gericht geht. Im Allgemeinen ist es traurig, dass eine Firma für Beträge unter 100,- Euro zum Gericht gehen muss. Ich rede nicht von solchen Firmen wie lebenserwartung.de, ich rede von ehrlichen Firmen.
    Und ein Richter spricht nicht immer Recht, ist oft auch Glückssache.

    Ein altes Sprichwort sagt:
    "Auf hoher See und vor Gericht bist du in Gottes Hand."
     
  10. Stefan232

    Stefan232 Byte

    Von dem Verein wird es keine Klage geben.Und ein Anwalt,der solche Schreiben per E-Mail verschickt,hat den falschen Beruf gewählt.Ohne digitale Signatur sind diese Mails direkt für den Mülleimer.Mehr gibt´s auch hier:

    http://www.dialerschutz.de/teure-tests-im-internet.php
     
  11. Keuli

    Keuli ROM

    Hallo ihr IQ-Bomben,
    dann darf ich mich ja gleich begrüßungsmäßig vor der qäkenden Masse der Geleimten verneigen.
    Bin auch auf den Quatsch mit IQ-Test reingefallen, weil ich nicht die Seite nach unten gescrollt habe und somit den Hinweis auf die 30,- € übersehen habe.
    Macht aber nicht's, ich find's voll geil, endlich kann ich mal wieder den Larry rauslassen.
    Inzwischen bin ich schon derartig alt, dass mir so was eigentlich nicht passieren dürfte, aber Alter schützt bekanntermaßen ja nicht vor Dummheit.
    Womit ich auch schon beim ersten Anfechtungsgrund dieses zweifelhaften Vertragsverhältnisses wäre.
    Hätte ich tatsächlich den erreichten IQ von 139, dann hätte mir das Übersehen der Hinweise nicht passieren dürfen.
    Also bin ich dümmer, mein IQ stimmt nicht, die erbrachte "Leistung" ist mangelhaft etc..
    Wenn beim ich beim Surfen aufgefordert werde, persönliche Daten, z.B. wegen eines Gewinnspiels o.ä. (wer gewinnt heute schon noch etwas, außer Erfahrung) einzugeben, dann gebe ich grundsätzlich falsche Daten ein, z.B. nicht existierende Straße mit total krankem Fanatasienamen, wie z.B. Kuli Bambuli von Entenhausen oder so.
    Das schützt zwar nicht unbedingt vor Spams, schont aber langfristig den ordinären Briefkasten.
    Ich weiß, dass das andere auch so oder ähnlich handhaben.
    Wenn dann diese tolle Rechnung und Wochen später die geile Mahnung kommt, sollte man sich nicht gleich Sorgen
    um seinen Blutdruck machen.
    Mit dem Verweis auf auf Email- und IP-Adresse kann man bestenfalls kleinen Hosenkotern Angst machen.
    Was beweist das denn?
    GAR NICHTS!
    Ich erfreue mich so lange an den lustigen Versuchen, mich abzuzocken, bis die Bande den Mahnbescheid beantragt.
    Wobei es mir ziemlich gleichgültig ist, ob der vom RA, einem Inkassobüro oder vom Papst beantragt wurde.
    Erst dann werde ich meinen Hintern hochwuchten und kurz vor Ende der 14-tägigen Widerspruchsfrist Einspruch gegen den Mahnbescheid erheben, natürlich ohne Angabe von Gründen.
    Der Fall wird dann an das zuständige Amtsgericht weitergegeben.
    Wenn es dazu überhaupt kommt, was ich persönlich bezweifele, dann kann man immer die Frage in den Raum stellen, wer den nun der Vertragspartner ist. An meinen Rechner können alle dran, mein Sohn, meine Tochter, meine Enkel, mein arbeitsloser Nachbar, der meinen Rechner zur Jobsuche nutzt und und und ...
    Soviel zur Ermittlung des Täters auf Grundlage einer IP.
    Also mal zur Klarstellung:
    Ich bin nicht der Typ, der sich über Recht und Ordnung hinweg setzt, aber Betreibern von Seiten wie iqfight.de, muss man mit der gleichen Frechheit begegnen, mit der die einem das Geld aus der Tasche ziehen wollen.
    Erzählt mir nichts von Vertragsrecht oder erbrachten Leistungen - jeder der hier postet, ist auf den Mist reingefallen, vermutlich tausende User.
    Also lehnt euch gelassen zurück oder nutzt den Musterbrief von Ironlaw (sehr stark!).
    Ich habe jedenfalls meinen Provider angemailt, ihm geschrieben, dass ich von dieser dösigen Firma ständig per Mail mit irgendwelchen ungerechtfertigten Rechnungen und Mahnungen belästigt werde und er die doch besser auf seine globale Spamliste setzen möge. Um zu unterstreichen, dass ich mir dass nicht aus den Fingern sauge, habe ich empfohlen, mal nach iqfight zu googlen.
    Wenn ihr das auch alle macht, dann ist schnell Schluss mit der Mailerei. Dann muss Herr N. nämlich Bares für Briefporto berappen, weil seine Mails nirgends mehr ankommen.
    Den Spieß umdrehen nennt man das.
    :baeh:
     
  12. Stefan232

    Stefan232 Byte

    Der muß eh die ordnungsgemäße Zustellung der E-Mail erst mal beweisen.Und das dürfte in den meisten Fällen sehr schwer werden.Mahnung ohne Einschreiben geht ja meistens in die Hose.
     
  13. Chummer

    Chummer Megabyte

    Keuli. ich rate dir DRINGEND zur Vebraucherberatung zu gehen und dich dort zu informieren. Was du schreibst ist zum Teil ziemlicher Unsinn. 2 Wochen Rücktrittfrist ohne Angaben von Gründen..
    die Angabe von falschen Informationen (kann eine Straftat sein), Und wer deinen Rechner benutzt ist völlig egal da DU für ihn verantwortlich bist. Wie beim Auto, wird kein fahrer gefunden ist der HAlter dran.
    Und ja, per IPadresse lässt sich ein User ausfindig machen (insofern er von zu Hause aus im Netz war).
    Also unbedingt vorher informieren.
    Mit dem BRief von Ironlaw solltest du auf der sicheren Seite sein. Dabei solltest du es belassen.

    Es lässt sich ohne weiteres beweisen, dass du die Mail erhalten hast (Provider speichern)... nur nicht ob du sie gelesen oder unbeachtet weggeworfen hast... aber darauf kommt es auch nicht an.
    Bin mir aber nicht sicher inwieweit Email schon gesetzlich an Briefe angepasst und anerkannt ist.
     
  14. computer2005

    computer2005 Kbyte


    E-Mails sind, soviel ich weiß, rechtlich gesehen "elektronische Briefe" und werden auch anerkannt.
     
  15. alpha89

    alpha89 ROM

    Ich bin vor knapp einer Woche ebenfalls auf die Site reingefallen.

    Gibt es denn niemanden, der diese Sache inzwischen durch hat?
    Soll ich das Geld bezahlen oder nicht? Immerhin wurde bei Pro7 im BIZ ja selbst gesagt, man solle die einfach ignorieren und dann würde es sich im Sand verlaufen... ?

    Bin auch erst 17 Jahre als, also hätte ich dieses "Geschäfft" überhaupt abschließen dürfen ?

    Ich weiß mit dem Müll da echt nicht mehr weiter. :(
     
  16. Fannik

    Fannik ROM

    Vor rund 2 Wochen war ich auch auf beiden Seiten
    IQFight & Lebenserwartung. Ich werde die rund
    60 € auch nicht zahlen. Oder was meint ihr??
    Wenn sich das im Sand verläuft, hoffen wirs.
    Aja, ich bin 20.
     
  17. Stefan232

    Stefan232 Byte

    Das kommt drauf an.Habe in einem anderen Forum eine Seite gefunden www.mahnerfolg.de und da steht auch,das für Mahnungen ein Einschreibebrief immer noch der sicherste und beste Weg ist.Denn wenn keine Lesebestätigung beim öffnen einer E-Mail versendet wurde,hat ein Kläger vor Gericht schlechte Karten.
     
  18. magiceye04

    magiceye04 Wandelndes Forum

    Du kannst schließlich auch mit 17 in jeden Laden rennen und Dir für 30€ irgendwas kaufen. Oder wirst Du da auch jedesmal gefragt, ob Deine Eltern dem Kauf(vertrag) zustimmen?
     
  19. Stefan232

    Stefan232 Byte

  20. alpha89

    alpha89 ROM

    Die werden mir im Supermarkt aber keine Mahnung etc. schicken, und mir mit einem Vertrag drohen, oder doch?

    Ich meine vielleicht habe ich dort einen Vertrag abgeschlossen den ich rechtlich nicht hätte schließen dürfen.

    Wäre doch möglich ?

    Ich habe keine 30€ und als Schüler auch keine Einnahmequelle, und meine Eltern haben diesem "Vertrag" nicht zugestimmt, also was nun?
     
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