1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
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Erfahrung mit Mega-Downloads.net

Discussion in 'Erfahrungen mit Firmen' started by ThomasBS, Mar 7, 2008.

Thread Status:
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  1. Feuerfux

    Feuerfux Moderator

    Nö. Weder Nötigung, noch "oder so". Allenfalls könnte eine Verbraucherzentrale o.ä. auf Unterlassung oder Widerruf nach UKlaG klagen.

    Gerichtlichen Mahnbescheid, nicht "gesetzlichen". Sollte einer kommen, bist Du mit einem Anwalt gut beraten, aber ich kann Dir versichern, dass kein gerichtlicher Mahnbescheid kommen wird.

    Nein, ist es nicht. Und "arglistige Täuschung" ist noch nicht einmal ein Straftatbestand.
     
  2. Marian R.

    Marian R. Viertel Gigabyte

    Na, da kennt sich aber einer schon mit Jura aus! ;)

    Also, in dem Fall ist es recht einfach. Du bzw. deine Mutter setzt bitte ein förmliches Schreiben auf, in dem sie sich auf $105BGB beruft (Minderjährig). Deine Mutter schreibt dann, dass sie dir nicht erlaubt hat, einen Vertrag mit MD abzuschließen und diesen gem. §108 Abs.1 BGB widerruft (und somit nicht zahlt). Meine Jura-Vorlesungen /-klausuren liegen zwar schon etwas zurück, aber das sollte ausreichen. Der "Taschengeldparagraph" (§110BGB) greift hier nicht, denn dazu müsstest du die Leistung schon "bewirkt", also schon gezahlt haben. Den lass also erst einmal außen vor.

    Das ist falsch! Vorsicht. Du verwechselst das mit dem Strafrecht! Man ist bereits ab der Vollendung des siebten Lebensjahres geschäftsfähig, wenn auch nur beschränkt (§106BGB)!

    so, n8! ;)
     
  3. lucylee

    lucylee ROM

    hat denn schon jemand mal diesen prozess durchgestanden, ohne anwalt, verbraucherzentrale, rechtsschutz, etc...?
     
  4. Markus_91

    Markus_91 Byte

    Nun erhielt ich dies per Mail :
    Sehr geehrter Kunde,

    Um den Vertrag aufgrund von Minderjährigkeit auflösen zu können, benötigen wir die Kopie eines gültigen Lichtbildausweises (Geburtsurkunde, etc.).


    Muss bzw sollte ich einem Unternehmen wie MD so etwas schicken, denn sehr vertrauenswürdig ist diese Firma ja nicht?!
     
  5. EBehrmann

    EBehrmann Halbes Gigabyte

    Mensch Marcus,
    die richtige Vorgehensweise steht doch mehrfach hier in diesem Faden. Wer lesen kann ist dabei klar im Vorteil.

    Einfach mal ein Stunde Zeit nehmen und die gut 140 Beiträge durchlesen. Du wirst merken, dass die einzig richtige Vorgehensweise mehrfach erklärt wird.
     
  6. Markus_91

    Markus_91 Byte

    lol mich schreibt man mit "k"
    Da du die gesamten Beiträge durchgelessen hast kannst du mir meine Frage sicherlich beantworten.
    Oder du meinst dammit dass ich nichts machen soll bis ein gerichtlicher Mahnbescheid ins Haus flattert??? also nicht zu schicken was MD verlangt???
     
  7. Mach einfach nichts! Ein offizieller Mahnbescheid wird nie kommen.
    Das kostet der Firma nämlich Geld,und kein Deutsches Gericht wird dieser Firma sympatisieren.Desweiteren muss MD eine Willenserklärung beiderseits nachweisen können.
     
  8. EBehrmann

    EBehrmann Halbes Gigabyte

    Markus, entschuldige bitte den Rechtschreibfehler. Aber sage mir, warum soll Dir jemand das lesen abnehmen? warum soll alles tausendmal wiederholt werden. Lesen, selber denken und die für sich richtige Lösung finden.

    Jeder ist nun mal für sich selbst verantwortlich.
     
  9. Marian R.

    Marian R. Viertel Gigabyte

    Was soll das denn jetzt? Andauernd wird hier auf Leuten herumgehackt, die versuchen MD selbst über den Tisch zu ziehen (weil Betrüger, die den Betrüger betrügen auch nicht besser sind). Nun antwortet MD einmal seriös und nun soll man auch nicht serös antworten? :aua:
    Markus, es ist natürlich das Recht jedes Unternehmens zu prüfen, ob du wirklich Minderjährig bist - unabhängig ihrer Geschäftspraktiken. Daher dürfen sie auch eine Kopie deines Personalausweises einfordern. Mehr nicht. Also kopier das Teil und schick es Ihnen zu. Deinen Namen bzw. Adresse haben sie sowieso schon. Du gibst also nichts neues von dir preis.
    Das erspart dir dann die Mahnungsmails zählen und wird vermutlich auch eine Entlastung für deine Mutter sein.

    Alle anderen, die volljährig sind und auf die Seite hereingefallen sind, lesen den Thread und unternehmen nichts!
     
  10. Markus_91

    Markus_91 Byte

    Reicht eine Kopie des Personalausweis oder wollen die eine Kopie von der Geburtsurkunde, und muss die Kopie des Personalausweises beglaubigt sein??
     
  11. -nixnick-

    -nixnick- Halbes Megabyte

    wieso da eig. anmelden? ich hab mich mal umgeschaut, zu jedersoftware gab es einen link zur herstellerseite, wo man das programm herunterladen kann. die berichte sind wahrscheinlich auch geklaut. und wenn sie geld einfordern wollen, und du minderjährig bist, dann müssen sie den gegenbeweis bringen und nicht du auch noch deinen ausweis da hinschicken!
    /edit: aber der seite kann man auch etwas gutes abgewinnen: eine schöne seite um neue kostenlose software zu finden!
     
  12. Marian R.

    Marian R. Viertel Gigabyte

    Wir sind hier nicht bei der GEZ, die dir nen Fernseher andrehen will, sondern bei der Überprüfung eines Kaufvertrages!
    Und da liegt die Beweispflicht natürlich auf deiner Seite!:bse:

    Wenn sie eine Kopie des Personalausweises haben wollen, schick eine Kopie - wenn sie eine beglaubigte Kopie haben wollen, schick eine beglaubigte. Halte dich an den Wortlaut oder geh auf Nummer sicher und lass sie beglaubigen.
     
  13. Miroxxx

    Miroxxx Byte

    Marian hat natürlich recht. Aber wir dürfen nicht vergessen, dass es sich bei MD nicht um eine seriöse Firma handelt ( wie wir wohl alle mittlerweile festgestellt haben). Wer den Firmensitz von Österreich nach Dubai verlegt hat zumindest etwas zu verbergen. Wer hier ernsthaft Geschäfte machen will und Dienstleistungen anbietet, muss nicht in den Orient flüchten. Sicher kann man auch widersprechen und protestieren, aber jede Antwort auf die Mails von MD ist für die doch ein Lebensbeweis und die wissen, dass sie weitermachen können und die E-mailadresse zumindest richtig ist.
     
  14. tombat

    tombat ROM

    Hat MD Betriebsferien??? Nach der ersten Mahnung am 19.04., haben die sich bis jetzt nicht mehr gemeldet
     
  15. Hallo Ihr alle .
    Habe MD vor drei Wochen eine stinknormale E-mail geschickt.
    Das ich gegen all ihre Vorderungen usw. wiederruf einlege. Die waren echt so blöd und haben darauf mit einer Mail geandwortet. Also kann man sich den Anwalt oder den weg zur Verbraucherschutzzentrale sparen. Seit dieser Mail ist auch nichts mehr gekommen.
    Ach ja ! Was ich auch noch mit in meine Mail geschrieben habe waren die namen von ihren Obermackern .... . Also wer sich danach noch sorgen macht. Den kann man nicht mehr helfen.;)
     
    Last edited by a moderator: Feb 3, 2010
  16. Warum den Perso kopieren?:sorry: ich würde keine Daten mehr schicken.
    Je mehr die haben, desto sicherer fühlen die sich. Übrigends: Ich habe nichts mehr gehört, seitdem ich ihnen nach der 2. Mail zum 2. Mal 96 € in Rechnung gestellt habe, für die Bearbeitung ihrer Mail:jippie: und ihnen erzählt habe, dass ich am Ende des Verfahrens eine Sammelrechnung schicken. Wie das genau gehr, ist auf Seite 24 beschrieben.
    Jetzt haben die das angeblich an die Staatsanwaltschaft weitergegeben, die nach einer komischen Buchstabenkombination sucht.

    P:S: Danke an Miro für die geschickte "Orginalseite".
     
  17. Marian R.

    Marian R. Viertel Gigabyte

    Vorsicht, das ist ziemlich gefährlich, was du da machst.
     
  18. EBehrmann

    EBehrmann Halbes Gigabyte

    @ Marian
    Was ist daran gefährlich?
     
  19. Markus_91

    Markus_91 Byte

    Wer macht was gefährliches?
    Ich hab jetzt die erste Mahnung bekommen.
     
  20. Marian R.

    Marian R. Viertel Gigabyte

    Einfach willkürlich Gebühren für Bearbeitungen verlangen, die du nicht in AGBs der ähnlichem verankert hast! Und wenn doch, dann müssen sie für den Anbieter auch abrufbar sein.
    Ich gehe doch nicht ins Autohaus und kaufe mir nen Audi, komme nach 5min wieder und sage - ach, dadurch dass sie mir den Audi verkauft haben müssen sie mir noch nen Porsche liefern...:bse:

    Unabhängig davon würde das dann den Anbieter den Anreiz geben, dagegen wirklich gerichtlich zu klagen!
     
Thread Status:
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